Tipps für Anmeldung
So erfährt man in der Broschüre etwa, dass die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Sie kann aber auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Eine Steuererklärungspflicht entsteht erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 10.000 Euro (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie etwa das zur Verfügung stellen des Wohnraumes. Auch eine Checkliste für die Dokumentation der erbrachten Dienstleistungen sowie ein Muster für die Führung eines Haushaltsbuches findet man in der Broschüre.