Wien - Die Wirtschaftskammer hat für die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim einen neuen Leitfaden für die so genannten "Personenbetreuer" herausgegeben. Auf 26 Seiten sind Informationen für all diejenigen aufgelistet, die als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen. Die Themen reichen von der Anmeldung bei der Sozialversicherung über die Versteuerung der Einkünfte bis hin zur Führung eines Haushaltbuches.

Tipps für Anmeldung

So erfährt man in der Broschüre etwa, dass die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Sie kann aber auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Eine Steuererklärungspflicht entsteht erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 10.000 Euro (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie etwa das zur Verfügung stellen des Wohnraumes. Auch eine Checkliste für die Dokumentation der erbrachten Dienstleistungen sowie ein Muster für die Führung eines Haushaltsbuches findet man in der Broschüre.

(S E R V I C E: Der Leitfaden der Wirtschaftskammer ist im Internet unter http://wko.at/wknoe/rp/Leitfadenpersonenbetreuer.pdf abrufbar). (APA)