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Wien - Oft wird die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub schon in der Abflughalle im Keim erstickt: Der Flieger ist überbucht. Oder es steigt der Adrenalinspiegel, weil das Hotel noch eine Baustelle ist. Wartezeiten, Ausweichquartiere und sonstige Pannen lassen die Qualität einer Reise ins Bodenlose sinken. Um zumindest im Nachhinein finanziell dafür entschädigt zu werden oder solcherlei Ärgernisse möglicherweise schon im Vorfeld zu beseitigen, hat das Konsumentenschutzministerium am Montag zwei Ratgeber präsentiert.

"Sehr vieles funktioniert hervorragend, doch bei 2.500 Reisebüros in Österreich kann es auch Probleme und Risiken geben", betonte Sozialminister Erwin Buchinger in seiner Funktion als oberster Konsumentenschützer des Landes am Montag.

Mails abspeichern

"Besonders wichtig ist, sich alle Vereinbarungen schriftlich geben zu lassen", so der Minister. Bei Buchungen im Internet sei es ratsam, alle Mails abzuspeichern. Die Bereitwilligkeit der Reiseveranstalter, mit Bargeld zu entschädigen, sei nur in kleinem Maß vorhanden.

Viele Konsumenten würden davor zurückschrecken, den Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden einzufordern. Mit den beiden Info-Broschüren "Die Koffer sind gepackt" und "Fliegen ohne Turbulenzen", die unter der Gratis-Nummer 0800-202074 angefordert werden können, will Buchinger gegensteuern. "Wir werden uns auch sicher nicht scheuen, den VKI damit zu beauftragen, den einen oder anderen Musterprozess zu führen."

Sechs Milliarden Urlaubsbudget

Worauf Buchinger großen Wert legt, ist Kostentransparenz: "Die Bearbeitungspreise sind laut Arbeiterkammer in vielen Reisebüros nicht ersichtlich." Von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein forderte er, "diese Lücke zu beheben", es liege "einiges im verbesserungsfähigen Bereich". Immerhin geben die Österreicher pro Jahr sechs Milliarden Euro für ihren Urlaub aus, davon 4,8 Milliarden für Auslandsreisen.

Mehr Rechte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird es bald bei Flugreisen geben. Ab 26. Juli gelten diesbezüglich neue Bestimmungen, die Personen mit körperlichen Behinderungen die gleichen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten sicherstellt. Dann darf nur noch aus "sachlich gerechtfertigten Gründen", die überdies innerhalb von fünf Tagen bekannt gegeben werden müssen, die Beförderung verweigert werden. (APA)