Die 1.000 Euro Mindestlohn waren ein Ziel des Regierungs­programms von SPÖ und ÖVP.

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Wien - Die Sozialpartner haben sich auf 1.000 Euro Mindestlohn geeinigt. Umgesetzt werden soll das Projekt nach dem Willen von ÖGB und Wirtschaftskammer schrittweise bis 2009. Sollten bis dahin die Branchen die erforderliche Anhebung nicht vollzogen haben, soll ein Generalkollektivvertrag zur Anwendung kommen.

Die 1.000 Euro Mindestlohn entsprechen einem Ziel des Regierungsabkommens. Die Umsetzung hatten SPÖ und ÖVP den Sozialpartnern überlassen, da diese unverändert einen gesetzlichen Mindestlohn ablehnen.

"Sanfter Druck"

ÖGB und Wirtschaftskammer wollen nun auch einen Generalkollektivvertrag vermeiden und versuchen, das gewünschte Ergebnis mit sanftem Druck über die Branchen-Kollektivverträge zu erreichen. Bei jenen Berufssparten, wo der niedrigste Brutto-Lohn derzeit schon über 900 Euro liegt, soll die Anhebung auf 1.000 Euro spätestens im Jänner 2008 erfolgen.

In Branchen, deren Lohnrunden immer in der ersten Jahreshälfte stattfinden, müssen die 1.000 Euro spätestens Mitte kommenden Jahres erreicht werden. Schließlich gibt es noch Gruppe 3 - jene Branchen, wo der niedrigste Lohn unter 900 Euro liegt: hier soll das Mindesteinkommen am 1.1.2009 mindestens 1.000 Euro betragen.

Evaluierungskommission

Damit die Umsetzung auch tatsächlich erfolgt, wird eine Evaluierungskommission eingesetzt, in der neben ÖGB und Kammer das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) vertreten sein wird, dessen Repräsentant auch den Vorsitz innehaben wird. Bei Nichterfüllung auf Branchen-Ebene wird der Mindestlohn per Generalkollektivvertrag mit 1.1.2009 sichergestellt.

Bis zu 50.000 Beschäftigte profitieren

Von einem Mindestlohn profitieren würden österreichweit geschätzte 30.000 bis 50.000 Beschäftigte. Großen Aufholbedarf gibt es laut Sozialpartnerkreisen im Dienstleistungssektor, allen voran in der Gebäudereinigung, in der derzeit bis zu 250 Euro weniger als der neue Mindestlohn gezahlt wird. Auch Teilbereiche in der Textilbranche müssen sich darauf einstellen, pro Arbeitnehmer monatlich rund 50 Euro aufzahlen zu müssen.

Schlusslichter bleiben die freien Berufe

Der Gruppe der Schlusslichter gehören darüber hinaus die freien Berufe, allen voran Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien an. Sie waren bei sämtlichen Verhandlungen wohl dabei, müssen aber eigenständig entscheiden, ob sie beim Mindestlohn mitmachen.

Im Papier der Sozialpartner wird offengelassen, was mit den freien Berufen passiert, die nicht der Hoheit der Wirtschaftskammer unterliegen. Zu dieser Problematik wird lediglich festgehalten, dass sich ÖGB und Wirtschaftskammer auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs für eine universelle Geltung des Mindestlohns einsetzen werden. Gedacht ist dabei an das Instrument des Mindestlohntarifs. (APA, red)