Das Infrastrukturministerium arbeitet derzeit an einer "Geringstumsetzung" der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Wie die Tageszeitung "Die Presse" berichtet hatte, hat Infrastrukturminister Werner Faymann das Vorhaben über den Sommer aufgeschoben. Wesentliche Änderungen soll es nun vor allem bei der Festlegung geben, ab welchem Verdacht die Daten zur Verfügung stehen sollen, teilte das Ministerium am Freitag der APA mit.

Sache der Strafprozessordnung

Im alten Entwurf war der Zugriff auf die Daten noch im Telekommunikationsgesetz selbst geregelt. Nun will man das Sache der Strafprozessordnung sein lassen. Auch ein wesentlicher Kritikpunkt der betroffenen Kommunikationsunternehmen soll Berücksichtigung bei der Vorratsdatenspeicherung Neu finden: Künftig soll klar geregelt werden, wer die Kosten zu übernehmen habe. "Wir arbeiten an einer stärkeren Verankerung in der Kostenersatzverordnung", so Kotlowski. Nun müsse man auf die Schätzungen der Betreiber warten.

"Geringstumsetzung"

"Wir wollen das jetzt nicht übers Knie brechen", meinte ein Sprecher des Ministeriums zu einer schnellen Umsetzung der Richtlinie. Faymann sei sehr wohl bewusst, dass "alle nicht sehr glücklich" über die EU-Richtlinie seien. Nun will man die Umsetzung über den Sommer überarbeiten, auch Justizministerin Maria Berger habe sich für eine "Geringstumsetzung" ausgesprochen.

Frist dafür ist eigentlich der 15. September, dem Ministerium ist aber sehr wohl klar, dass man diese nicht einhalten werde können. Der Ministeriums-Sprecher: "Wenn wir Glück haben, geht es sich noch für die erste oder zweite Plenarsitzung nach der Sommerpause aus." Einen möglichen Brief aus Brüssel wegen Vertragsverletzung fürchtet das Ministerium allerdings nicht, da der erste Entwurf schon in Begutachtung gewesen sei.

Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern (nicht den Inhalt der Gespräche selbst). Kritik gab es vom Datenschutzrat ebenso wie vor allem vom Liberalen Forum. Dessen Vorsitzender Alexander Zach freute sich in einer schriftlichen Stellungnahme über den Aufschub: "Die vorläufige Verschiebung ist ein erster, wichtiger Schritt. Mein Ziel bleibt es, die Richtlinie ganz zu verhindern. Denn ein Nutzen ist beim besten Willen nicht zu erkennen."(APA)