Nach der Einigung in Sachen Handy-Fernsehen haben SPÖ und ÖVP nun auch ihre Vorgangsweise für die Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde konkretisiert. In einer "Ausschussfeststellung" zum Verfassungsausschuss des Parlaments halten SPÖ-Mediensprecher Josef Cap und ÖVP-Mediensprecher Franz Morak fest, dass im Anschluss an den parlamentarischen Beschluss für Handy-TV die Gespräche für ein Konzept zur Umsetzung einer unabhängigen Medienbehörde "unverzüglich beginnen" werden.

Bei der Neugestaltung der Behördenstruktur werde laut Cap und Morak unter anderem zu prüfen sein, "welche Organisationsform und Mechanismen geeignet sein könnten, um beispielsweise eine rasche und effiziente Frequenzzuteilung, die Regulierung inhaltlicher Anforderungen an den ORF und an private Betreiber, die nicht diskriminierende Vergabe von Förderungen im Medienbereich und die Rechtsaufsicht über die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF unter Einbeziehung einer Gebührenevaluierung zu gewährleisten".

Postregulierung

Weiters überlege man, in wieweit die Postregulierung und die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in diese Behördenstruktur einbezogen werden. SPÖ und ÖVP wollen auch gleich Vorschläge zu den Modalitäten der Bestellung der Mitglieder und über die Zusammensetzung der Behörde sowie zum Instanzenzug gegen Entscheidungen der Medienbehörde erarbeiten.

ORF-Spartenkanäle

Veränderungen planen die beiden Regierungsparteien auch punkto ORF-Spartenkanäle. So soll das ORF-Gesetz dahingehend geändert werden, dass der ORF-Spartensender TW1 "ehestmöglich zu einem öffentlich-rechtlich finanzierten Spartenkanal umgewandelt werden soll, dessen Programm insbesondere Information, Kultur und Wissenschaft umfassen soll". Das mehrere Stunden täglich auf TW1 laufende ORF-Spartenprogramm Sport Plus könnte in seiner jetzigen Form damit in absehbarer Zeit vom Bildschirm verschwinden. Grund dafür sind EU-rechtliche Vorgaben.

Sportberichterstattung

So müssen sich etwa die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF im Rahmen der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU verpflichten, Sportberichterstattung in Digitalkanälen nur in Ergänzung zu den Hauptprogrammen zu bringen. Ohne ausdrückliche staatsvertragliche Ermächtigung der Länder dürfen ARD und ZDF keinen eigenen Sportkanal betreiben. In Österreich hat der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts die Regierungsparteien zuletzt bereits darauf hingewiesen, dass eine Verankerung von TW1 als öffentlich-rechtlicher Spartenkanal ohne "Sanierung" des Programms rechtliche Probleme mit der EU bringen könnte.

Die Gesetzesnovellen für die Einführung von Handy-Fernsehen sowie die "Ausschussfeststellung" zur Neugestaltung von Medienbehörde und TW1 sollen in der Sitzung des Verfassungsausschusses am Dienstag nächster Woche verabschiedet werden. (APA)