Salzburg - Als "Riesen-Mogelpackung" bezeichnete am Donnerstag Salzburgs ÖVP-Chef LHStv. Wilfried Haslauer die Regierungsvorlage zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes von Sozialminister Erwin Buchinger. "Es entsteht der Eindruck, dass primär Marketing von Sozialminister Buchinger angestrebt wurde, etwa durch die Zeitungsinserate, bei näherer Überprüfung wird aber die Absicht offenkundig, möglichst viele Hindernisse aufzubauen, dass möglichst keine Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung ausbezahlt wird, so Haslauer am Donnerstag zur APA.

Systemwidrigkeiten

So sei in der Regierungsvorlage nur davon die Rede, dass Mittel für die 24-Stunde-Pflege gewährt werden können, ein Rechtsanspruch bestehe offenbar nicht, so Haslauer. Weiters heiße es, die Gewährung erfolge "nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen". "Es ist davon auszugehen, dass aus diesem Unterstützungsfonds keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, eine zusätzliche Finanzierung ist bis dato aber nicht geklärt", kritisierte der Salzburger VP-Chef.

Weiters sei eine Gewährung an die Voraussetzung geknüpft, dass sich andere Gebietskörperschaften angemessen beteiligen, obwohl das Bundespflegegeld eindeutig Sache des Bundes sei, so Haslauer, "das ist systemwidrig".

Und außerdem ergebe sich aus den Bestimmungen, dass in das Pflegegeld gleichartige Zuwendungen einzurechnen seien. "Es ist in der Regierungsvorlage nicht klar gestellt, dass die Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung zusätzlich zum Pflegegeld gewährt wird und in dieses nicht einzurechnen ist." Eine Klarstellung sei unbedingt erforderlich, da es ansonsten bei der Betreuung durch Selbstständige (Zuzahlung bis 225 Euro) überhaupt keine zusätzlichen Zahlungen gebe und bei der Betreuung durch unselbstständige Dienstnehmer (Leistung bis monatlich 800 Euro) schon aber der Pflegestufe 5 zu keinem Mehrbetrag komme (Pflegestufe 5: 859,30 Euro) bei den Pflegestufen 3 (Pflegegeld 421,80 Euro) und 4 (Pflegegeld 632,70 Euro) nur zu geringfügigen Mehrzuwendungen, so Haslauer. (APA)