Keine Gesetzesänderung nötig
Gesetzesänderungen seien durch die Vertragsänderung nicht nötig - sonst wäre die Nicht-Zustimmung der ÖVP im Ministerrat problematisch, weil dadurch keine Regierungsvorlage zu Stande kommen würde. Ministerratsbeschlüsse müssen nach herrschender juristischer Lehre einstimmig gefällt werden.
Artikel 80 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) bestimmt, dass in Heeresangelegenheiten dem zuständigen Bundesminister "die Verfügung (...) innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung" zusteht. Eine solche Verfügung liege vor, so Funk.
Durch eine Ermächtigung könnte also Darabos' Entscheidungsgewalt eingeschränkt werden. Diese Frage sei allerdings eine sehr theoretische, erklärt der Verfassungsjurist. Erstens gebe es keine aktuelle Ermächtigung. Außerdem könnte der Verteidigungsminister als Mitglied der Bundesregierung eine solche ohnehin blockieren, da sie einstimmig erteilt werden müsste. Falls es eine Ermächtigung aus der vergangenen Legislaturperiode geben sollte - was Funk bezweifelt - sei sehr unsicher, ob sie auch für den neuen Minister gelten würde. "Es bleibt dabei - Darabos hat rechtlich die alleinige Kompetenz", betont Funk.