Brüssel - Die österreichischen Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf eines Notars widersprechen dem EU-Recht, meint die EU-Kommission und hat deswegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Bereits seit rund elf Jahren läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu restriktiver Zugangsregeln. Die Kernpunkte der Brüsseler Bedenken sind die notwendige österreichische Staatsbürgerschaft, um in Österreich als Notar arbeiten zu dürfen und die mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen. Ersteres verstoße gegen das im Artikel 43 des EG-Vertrags verbriefte Grundrecht der Niederlassungsfreiheit, findet die EU-Kommission. Welche Folgen ein für Österreich abschlägiges Urteil haben könnte, hänge von der genauen Begründung des Luxemburger Gerichts ab und könne nicht vorhergesehen werden, so Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (mimo, APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.6.2007)