Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den gewaltsamen Tod eines Mannes verantwortlich gemacht, der nach seiner Festnahme durch Soldaten gefesselt und mit sieben Schusswunden aufgefunden wurde. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Regierung in Ankara an, den Hinterbliebenen des Toten 80.000 Euro an Entschädigung und Schmerzensgeld zu zahlen. Ankara habe keine plausible Erklärung für den gewaltsamen Tod des Mannes abgegeben, heißt es in dem Urteil. Die türkische Justiz habe das Leugnen der Soldaten akzeptiert, ohne belastende Zeugenaussagen zu überprüfen. Damit habe sie gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen. Mehreren Zeugen zufolge war der damals 43 Jahre alte Geschäftsmann im Jänner 1996 im vorwiegend von Kurden bewohnten Südosten der Türkei festgenommen und in das zuständige Militärkommando gebracht worden. Wenige Tage zuvor hatte er Anzeige wegen eines Militäreinsatzes gegen kurdische Rebellen erstattet, bei der sein Haus beschädigt worden war. Die türkische Justiz trug diesen Zeugenaussagen nicht Rechnung und sprach die drei beschuldigten Soldaten frei. Der Fall wurde im Jahr 2001 zu den Akten gelegt. (APA)