Türkei
Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei nach Tod in Polizeigewahrsam
Ankara muss Hinterbliebenen 80.000 Euro zahlen
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat die Türkei für den gewaltsamen Tod eines Mannes
verantwortlich gemacht, der nach seiner Festnahme durch Soldaten
gefesselt und mit sieben Schusswunden aufgefunden wurde. Zugleich
wiesen die Straßburger Richter die Regierung in Ankara an, den
Hinterbliebenen des Toten 80.000 Euro an Entschädigung und
Schmerzensgeld zu zahlen. Ankara habe keine plausible Erklärung für
den gewaltsamen Tod des Mannes abgegeben, heißt es in dem Urteil. Die
türkische Justiz habe das Leugnen der Soldaten akzeptiert, ohne
belastende Zeugenaussagen zu überprüfen. Damit habe sie gegen das
Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen. Mehreren Zeugen zufolge war der damals 43 Jahre alte Geschäftsmann
im Jänner 1996 im vorwiegend von Kurden bewohnten Südosten der Türkei
festgenommen und in das zuständige Militärkommando gebracht worden.
Wenige Tage zuvor hatte er Anzeige wegen eines Militäreinsatzes gegen
kurdische Rebellen erstattet, bei der sein Haus beschädigt worden
war. Die türkische Justiz trug diesen Zeugenaussagen nicht Rechnung
und sprach die drei beschuldigten Soldaten frei. Der Fall wurde im
Jahr 2001 zu den Akten gelegt. (APA)