Klagenfurt - Ein klares Nein zum Ortstafel-Entwurf von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) kam am Dienstag von der Einheitsliste/Enotna lista (EL), der politischen Vertretung der Kärntner Slowenen. Laut dem EL-Vorsitzenden Vladimir Smrtnik bleibe die Kanzlervariante klar hinter den Bestimmungen des Artikel 7 des Staatsvertrages zurück und sei somit völkerrechtswidrig.

Einfache gesetzliche Regelung

Viel sinnvoller wäre es nach den Worten Smrtniks, anstelle einer Verfassungslösung eine einfache gesetzliche Regelung der Ortstafelregelung herbeizuführen. Der Artikel 7 stehe ohnehin im Verfassungsrang, für eine Konkretisierung der Bestimmung reiche eine einfachgesetzliche Bestimmung völlig aus. Zudem wäre es laut Smrtnik viel einfacher, auch die Volksgruppe für eine nicht-verfassungsmäßige Regelung zu gewinnen, da diese sonst immer befürchten müsse, "dass ein etwaiges Verfassungsgesetz nur dazu da ist, den Artikel 7 auszuhöhlen oder einzuschränken".

Öffnungsklausel

Die EL wies in einer Aussendung weiteres darauf hin, dass der vom Bundeskanzler vorgelegte Entwurf de facto die Schwelle für zweisprachige Ortstafeln entgegen der Empfehlung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) von zehn auf 15 Prozent anhebe. Eine derartige Einschränkung wäre nur mit einer klaren Öffnungsklausel akzeptabel. Der vom Bundeskanzler vorgeschlagene Konsensausschuss habe hingegen lediglich beratende Funktion und wäre - wie auch vom Verfassungsjuristen Dieter Kolonovits bestätigt - wirkungslos.

"Willkürliche" Auswahl

"Völlig unverständlich" sei laut Smrtnik schließlich, dass "offenbar willkürlich viele Südkärntner Ortschaften nicht berücksichtigt sind, obwohl sie allen Kriterien entsprechen". So seien etwa Ortschaften wie Sitterdorf, St. Veit im Jauntal oder Abtei, die in allen alten Lösungsvorschlägen enthalten gewesen seien und allesamt klar über 15 Prozent an slowenischsprachiger Bevölkerung aufwiesen, einfach gestrichen worden. (APA)