Die EU-Roaming-Verordnung zur Senkung der Auslands-Handytarife in der EU tritt an diesem Samstag in Kraft. Mobilfunkanbieter müssen allen ihren Kunden bis spätestens 30. Juli den geschützten Eurotarif anbieten, der erstmals Preisobergrenzen gesetzlich vorschreibt. Kunden, die innerhalb der ersten vier Wochen reagieren und sich für den EU-Schutz entscheiden, können den Eurotarif ab spätestens 30. August nutzen. Wer nicht reagiert, sollte von der automatischen Umstellung auf den Eurotarif bis spätestens 30. September profitieren.

Überwachung

Die Roaming-Verordnung sieht vor, dass die Durchführung von den nationalen Regulierungsbehörden überwacht wird. Außerdem müssen diese alle sechs Monate die EU-Kommission über die Entwicklung der Preise informieren. Kunden, die sich bei Schwierigkeiten über ihren Betreiber beschweren wollen, sollten sich an die nationale Telekom-Regulierungsbehörde wenden, sagte ein Experte der EU-Kommission am Montag in Brüssel. Die EU-Kommission will außerdem die Preisentwicklung bei den SMS- und Datendiensten im Auge behalten, die von der EU-Verordnung nicht erfasst sind. Die zuständige Kommissarin Viviane Reding hat den Betreibern auch in diesem Bereich mit gesetzlicher Regulierung gedroht.

Auf drei Jahre befristet

Die Roaming-Verordnung ist auf drei Jahre befristet. Die Preise für aktive Auslandsanrufe werden im ersten Jahr mit maximal 49 Cent (alle ohne Mehrwertsteuer), im zweiten Jahr bei 46 Cent und im dritten Jahr bei 43 Cent beschränkt. Für empfangene Anrufe im EU-Ausland gelten demnach Obergrenzen von 24, 22 und 19 Cent. Die Großhandelspreise unter den Netzbetreibern werden in den drei Jahren auf 30 Cent, 28 Cent und 26 Cent begrenzt.

Information

Die Kunden sollen in den nächsten Tagen von den Beitreibern entweder per SMS oder schriftlich über die vorhandenen Roaming-Angebote informiert werden. Die Betreiber dürfen auch spezielle Roaming-Pakete anbieten.(APA)