Bild nicht mehr verfügbar.

Millionen NutzerInnen-Daten sollen die Provider nun verraten.

Foto: Archiv
Der Kampf zwischen Rechteinhabern und den Tauschbörsen beziehungsweise den Raubkopierern geht in Deutschland in eine neue Runde. Vertreter der Film- und Musik-Industrie wollen eine Gesetzesänderung erreichen, die darauf abzielt, dass Interprovider in Zukunft sämtliche NutzerInnen-Daten herausgeben müssen.

Keinen Vorbehalt

Genaugenommen geht es darum, dass es beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzer keinen Richtervorbehalt mehr geben soll. Dieser hatte bislang nicht nur in Zweifelsfällen die Herasgabe des Datenmaterials verhindern können.

Anhörung im Bundestag

Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag in Berlin stand genau diese Frage im Mittelpunkt. Die deutsche Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf vor, der EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Dieses Gesetz stärkt die Position der Rechteinhaber im Kampf gegen Produktpiraterie.

Die Vertreter der Industrie

Laut Aussagen von Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, wurden in Deutschland 374 Millionen Musiktitel illegal aus Internettauschbörsen heruntergeladen. Rund 3,7 Millionen Personen hätten Tauschbörsen für illegale Angebote genutzt. Aus Sicht der Phono-Verbände soll der Richtervorbehalt gestrichen werden, da aus ihrer Sicht dadurch eine wirksame Verfolgung der Rechteinhaber nur wegen der "immensen Kostenbelastung" unmöglich gemacht werde.

Die Filmindustrie

Auch die Filmindustrie schloss sich dieser Argumentationslinie an. Vertreter sprachen von massiven Bedrohungen für die nationalen Volkswirtschaften. Weniger locken sehen Datenschützer die Angelegenheit. Da schon in der Vergangenheit einige Klagen und Verfolgungen nicht die gewünschten Ergebnisse, sondern nur Ärger für Unschuldige brachten, sei die Gesetzesvorlage sehr genau zu begutachten und zu überdenken. Aus Sicht des deutschen Bundesdatenschutz-Beauftragten Peter Schaar ist hierzu zu sagen, dass der Gesetzentwurf zu Recht eine Auskunftserteilung nur dann vorsehen, wenn "in gewerblichem Ausmaß" Rechtsverletzungen vorgenommen würden. Damit sei für ihn klargestellt, dass etwa bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (beispielsweise über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht sein müsse, der über das hinausgehe, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entsprechen würde.

Gegenmeinung

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen aus Berlin vertreten durch Patrick von Braunmühl drängte sich jedoch der Eindruck auf, dass es nicht nur um gewerbliche Händler, sondern sehr wohl auch um die Verfolgung von privaten NutzerInnen ginge. Von Seiten der Provider wurde erklärt, dass der Gesetzentwurf nicht über die verpflichtenden Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehen solle: denn sonst wäre ein Ausufern von Auskunftsersuchen auch bei vagen oder geringfügigen Rechtsverletzungen nicht zu verhindern.(red)