Die Fremdenpolizei in Innsbruck sieht keine Veranlassung, den US-Bürger Phillip Watt aus Österreich auszuweisen. „Die Integration ist hier schon enorm“, sagt der Leiter des Fremdenpolizei Peter Oehm.

„Ich kann mir schwer vorstellen, dass wir ihn ausweisen würden“, so Oehm. „Es sei denn, wir bekommen vom Ministerium eine Weisung“. Der US-amerikanische Staatsbürger lebt – wie vom Standard berichtet – seit elf Jahren in Österreich. Er war mit einer Österreicherin sechs Jahre lang verheiratet, zahlt Unterhalt für drei Kinder, alle haben die österreichische Staatsbürgerschaft.

Und Phillip Watt hat wegen eines Fristversäumnisses keine erneute Niederlassungsbewilligung erhalten. Sein Anwalt, Paul Delazer, hat gegen diese Entscheidung berufen und wirft auch der Bundespolizeidirektion Innsbruck „Nachlässigkeit“ vor: Diese hätte Watt 2001 zwingend einen „unbefristeten Aufenthaltstitel“ erteilen müssen, weil Watt damals bereits zwei Jahre mit einer Inländerin verheiratet war.

Oehm sagt dazu: „Ich bin mir nicht sicher, ob Anwalt Delazer Recht hat, dass wir verpflichtet gewesen wären, Herrn Watt auf dieses Recht hinzuweisen. Als Serviceleistung wäre es wohl gut gewesen“, so Oehm. Über die Berufung entscheidet das Innenministerium. Eine erste Anfrage um einen „humanitären Aufenthalt“ durch das zuständige Amt der Stadt Innsbruck wurde vom Ministerium nicht weiterverfolgt. (Benedikt Sauer/DER STANDARD; Printausgabe, 20.6.2007)