Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte zuletzt den Streitparteien AUA und OMV ein Ultimatum bis Anfang Juni gesetzt und ansonsten eine Entscheidung durch ein Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt.
Zuständig für das jetzt eingeleitete Verfahren ist das Oberlandesgericht Wien, das als Kartellgericht fungiert. Die Behörde soll einen möglichen Missbrauch (Verstoß gegen Paragraf 5 des Kartellgesetzes 2005 und gegen Art. 82 des EG-Vertrages) abstellen und gegebenenfalls eine Strafe verhängen, geht aus einer Bekanntmachung auf der Homepage der Wettbewerbsbehörde hervor.
"Marktbeherrschende Stellung"
Die Wettbewerbsbehörde sieht die "marktbeherrschende Stellung" der OMV als gegeben an. Auch ein "Preismissbrauch" bei Kerosin könne "nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden", heißt es von Seiten der BWB. Daher hält die Behörde "ein Verfahren vor dem Kartellgericht zur Entscheidung der Problematik für angemessen".