Ab 2009 sollen biologische Lebensmittel verpflichtend das blau-gruene EU-Bio-Logo tragen

Grafik: EUROPAEISCHE KOMMISSION
Brüssel - Die EU-Agrarminister haben sich in Luxemburg auf eine einheitliche Kennzeichnung von Bio-Produkten geeinigt. Das blau-grüne EU-Bio-Logo ist für biologische Lebensmittel ab 2009 verpflichtend. Damit kommen Produkte, die unabsichtlich in geringem Maß mit Gentechnik verunreinigt sind, als "bio" ins Regal. Bestehende Bio-Kennzeichen von Verbänden dürfen parallel weiter verwendet werden.

Belgien bis zuletzt dagegen

Warschau hatte bis kurz vor der Sitzung ein noch strengeres Verbot von gentechnisch veränderten Zusätzen verlangt, dann aber laut Diplomaten seinen Widerstand aufgegeben. Nur Belgien habe seine ablehnende Haltung gegenüber der Verordnung neuerlich deutlich gemacht, konnte aber einen Mehrheitsbeschluss nicht verhindern. Neben Belgien hatten sich auch Italien, Griechenland und Ungarn bereits im Dezember, als die Minister einen Grundsatzkompromiss vereinbarten, dagegen ausgesprochen.

Strittiger GVO Grenzwert

Strittig war, ob es für "technisch unvermeidbare" oder zufällige Verunreinigung von Bio-Produkten mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen künftig spezielle, strenge Schwellenwerte geben soll, bis zu denen ein Erzeuger dieses noch als "bio" vermarkten darf. Das EU-Parlament hatte - wie Österreich - 0,1 Prozent verlangt.

Einigung auf 0,9 Prozent

Letztlich einigten sich die Mitgliedstaaten aber schon im Dezember, dass für diese versehentliche Kontaminierung ein Grenzwert von 0,9 Prozent wie auch bei konventionellen Produkten gelten soll. Ab dieser Schwelle müssen unabsichtlich verunreinigte Lebensmittel in der EU als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet sein.

Österreich hat derzeit noch einen niedrigeren Schwellenwert von 0,1 Prozent für biologische Lebensmittel aus heimischer Erzeugung. Das Landwirtschaftsministerium betonte, "dass der Toleranzwert von 0,9 Prozent kein Freibrief für Verunreinigung ist".

EU Bio-Logo: Wunsch nach Klarheit

Die EU will mit dem neuen EU-Siegel mehr Klarheit in den Logo-Dschungel bringen. Geregelt wird unter anderem, was bei der Erzeugung zu beachten ist und wie Kontrollen ablaufen müssen; die Bestimmungen gelten auch für importierte Waren. (APA)