Belgien bis zuletzt dagegen
Warschau hatte bis kurz vor der Sitzung ein noch strengeres Verbot von gentechnisch veränderten Zusätzen verlangt, dann aber laut Diplomaten seinen Widerstand aufgegeben. Nur Belgien habe seine ablehnende Haltung gegenüber der Verordnung neuerlich deutlich gemacht, konnte aber einen Mehrheitsbeschluss nicht verhindern. Neben Belgien hatten sich auch Italien, Griechenland und Ungarn bereits im Dezember, als die Minister einen Grundsatzkompromiss vereinbarten, dagegen ausgesprochen.
Strittiger GVO Grenzwert
Strittig war, ob es für "technisch unvermeidbare" oder zufällige Verunreinigung von Bio-Produkten mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen künftig spezielle, strenge Schwellenwerte geben soll, bis zu denen ein Erzeuger dieses noch als "bio" vermarkten darf. Das EU-Parlament hatte - wie Österreich - 0,1 Prozent verlangt.
Einigung auf 0,9 Prozent
Letztlich einigten sich die Mitgliedstaaten aber schon im Dezember, dass für diese versehentliche Kontaminierung ein Grenzwert von 0,9 Prozent wie auch bei konventionellen Produkten gelten soll. Ab dieser Schwelle müssen unabsichtlich verunreinigte Lebensmittel in der EU als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet sein.
Österreich hat derzeit noch einen niedrigeren Schwellenwert von 0,1 Prozent für biologische Lebensmittel aus heimischer Erzeugung. Das Landwirtschaftsministerium betonte, "dass der Toleranzwert von 0,9 Prozent kein Freibrief für Verunreinigung ist".
EU Bio-Logo: Wunsch nach Klarheit