Wien - Als Anerkennung der Betreuungsleistung der Eltern versteht das Familienministerium das Kinderbetreuungsgeld. Es wurde am 1. Jänner 2002 anstelle des Karenzgeldes eingeführt. Seither gibt es monatlich 436 Euro für 36 Monate, wenn auch der Vater mindestens sechs Monate in Karenz geht. Ein Elternteil bekommt das Kindergeld maximal zweieinhalb Jahre, wobei der Kündigungsschutz allerdings nur 24 Monate gilt.

Die jetzt von der rot-schwarzen Regierung geplante "Flexibilisierung" bedeutet, dass Eltern sich ab 1. Jänner 2008 zwischen länger, dafür weniger oder kürzer und dafür mehr Kindergeld entscheiden können. Familienministerin Andrea Kdolsky wird dazu im Lauf dieser Woche einen Entwurf vorlegen.

Er sieht vor, dass Paare statt 436 Euro für 36 Monate künftig auch 800 Euro für 18 Monate bekommen können. Im Fall des kürzeren Bezuges muss der Partner mindestens drei Monate Betreuung übernehmen.

Für Alleinerzieherinnen sieht Kdolsky vor, dass sie entweder 30 Monate den niedrigeren Betrag oder 15 Monate den höheren Betrag beziehen können. Die SPÖ würde die Alleinverdienerinne gerne mit den Paaren gleichstellen, also auch ihnen 36 bzw. 18 Monate zugestehen. Die ÖVP lehnt dies allerdings ab.

"Zuckerl"

Aber Kdolsky hat für die Alleinverdienerinnen ein "Zuckerl" in Aussicht gestellt: Die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kindergeld soll deutlich erhöht werden.

Bisher gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen: Prinzipiell bekommt Kindergeld nur, wer weniger als 14.600 Euro im Jahr verdient. Dies gilt für Paare und Alleinverdiener. Diese Grenze wird auf 16.200 Euro angehoben.

Eine andere Zuverdienstgrenze gilt für den Zuschuss zum Kindergeld - nämlich 5.200 Euro für den beziehenden Elternteil und 7.200 Euro (plus 3.600 Euro für jede Person, für die Unterhalt bezahlt wird) für den Partner. Kdolsky will dies vereinheitlichen: Auch für den Zuschuss sollen künftig 16.200 Euro Zuverdienstgrenze, für beziehenden Elternteil sowie Partner, gelten.

Zuschuss-Kredit

Einen Zuschuss zum Kindergeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag können nicht nur Alleinerzieher, sondern auch Familien ohne oder mit geringem Einkommen beantragen. Dieser Zuschuss ist eine Art Kredit. Sobald der Alleinerzieher bzw. die Familie gewisse Einkommensgrenzen überschreitet, muss er zurückbezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht endet mit dem 15. Lebensjahr des Kindes.

Nach der bisherigen Regelung müssen Alleinstehende ab einem Jahreseinkommen von 10.175 Euro zurückzahlen und Paare ab 25.440 Euro - und zwar gestaffelt nach Einkommenshöhe Prozentsätze zwischen drei (Alleinstehende) bzw. fünf (Paare) bis neun Prozent des Einkommens pro Jahr. Eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro würde für Alleinerzieher also bedeuten, dass sofort eine Rückzahlungspflicht entsteht. Im Ministerium wird derzeit überlegt, auch diese Einkommensgrenzen anzuheben.

Nicht mit dem Kindergeld, sondern mit der Familienbeihilfe verknüpft ist der Mehrkindzuschlag. Der Zuschlag für das dritte Kind soll auf 35 Euro, der für das vierte und jedes weitere auf 50 Euro angehoben werden. Dies wird Kdolsky Ende August in Begutachtung geben. (APA)