Korinek: Bleiberecht nach gewisser Zeit "eine Tatsache"

von Redaktion  |  11. Juli 2007, 12:44

Verweist auf EGMR-Rechtsprechung: "Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden" - Platter lehnt Korrekturen im Fremdenrecht ab

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
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4 Postings
Wüstenkaktus
02.06.2007 02:38
ist da nicht ein rauswurf dieses ministers fällig?

wenn ihm sogar der oberste hüter der verfassung mitteilt, dass da handlungsbedarf besteht und derjenige tut so, als hätte man sich über das schöne wetter unterhalten ... ich hoffe, dass das jetzt endlich konsequenzen hat - dieser minister steht außerhalb der verfassung. er hat seinen eid gebrochen.

sandy0200
05.06.2007 17:54

Lieber Herr Minister!
Sie können gut reden und darüber entscheiden wie es ihnen gerade gefällt,da sie ja nicht davon betroffen sind.Ich möchte nur sagen,dass ich auch mit einem Ausländer verheiratet bin,und wir auch all diese Problematik zu spüren bekommen Obwohl mein Mann legal nach Österreich eingereist ist, legal arbeiten durfte usw...aber ja eine niederlassung das dauert ja...wir warten seit 2003!!!! Seit diesem neuen Gesetz 2006 darf mein Mann nicht mal mehr arbeiten, obwohl er immer legal gearbeitet hat! Und jetzt sind wir auch von der Abschiebung bedroht!Wie können sie nachts noch schlafen? wenn sie einer Familie den Ehemann und den Vater nehmen? der NIEMALS gegen das gesetz verstoßen hat! perfekt deutsch spricht und integriert ist

augenflimmern
02.06.2007 17:49

ja

denny_crane
01.06.2007 22:49
Einzelfallprüfungen statt Gesetzesanpassung mit Rechtsanspruch

Wenn aufgrund unterschiedlicher Gesetzesinterpretationsmöglichkeiten einige Einzelfälle "saniert" werden, weil sie in den Medien präsent geworden sind, dann ist es mit der Rechtsstaatlichkeit vorbei. Dann kommt es auf den/die jeweilige/n BeamtIn an, ob jemand bleiben darf oder nach vielen Jahren abgeschoben wird.
So nicht, Herr Minister!
Es muss eine klare Gesetzeslage geben. Wenn die Verwaltung in fünf Jahren nicht imstande ist, ein Verfahren positiv oder negativ zu entscheiden, dann muss der/die AsylbewerberIn bleiben dürfen. Punkt.
Und bitte nicht die Schuld auf die NGOs schieben, die AsylbewerberInnen zu ihrem Recht verhelfen.

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