Korinek: Bleiberecht nach gewisser Zeit "eine Tatsache"

Redaktion, 11. Juli 2007 12:44

Verweist auf EGMR-Rechtsprechung: "Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden" - Platter lehnt Korrekturen im Fremdenrecht ab

Wien - Es sei "eine Tatsache", dass Asylwerber, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, nach einer gewissen Zeit ein Bleiberecht haben, erklärt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Karl Korinek in einem Interview für die "Vorarlberger Nachrichten" und die "Tiroler Tageszeitung" (Freitag-Ausgabe). Das werde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte so judiziert.

"Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden", stellt Korinek fest. Befragt nach der Aufenthaltsdauer, ab der ein Bleiberecht entsteht, sagt er: "...der Menschenrechtsgerichtshof sieht jedenfalls ein Bleiberecht, wenn jemand nach fünf Jahren integriert ist und keine Verfehlungen vorliegen".

Mit Innenminister Günther Platter - den er jüngst auf die mangelnde Qualität des Fremdenrechts hingewiesen hat - hat sich Korinek mittlerweile unterhalten. Er habe ihm ein paar Stellen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gezeigt, bei denen unterschiedlichste Interpretationen möglich sind: "Ich denke, dass ihn das schon beeindruckt hat."

Platter: Öffnung des Gesetzespaketes kommt nicht in Frage

Trotz der Einwände von Verfassungsgerichtshofs-Präsident Karl Korinek werden an den Fremdengesetzen keine Änderungen vorgenommen. Das stellte Innenminister Günther Platter gegenüber der APA klar. Er habe Korinek in einem "sehr guten und vernünftigen Gespräch" ganz eindeutig mitgeteilt, dass die Öffnung des Gesetzespaketes nicht in Frage komme. Dieses gehe genau in die Richtung, die man gewollt habe.

Auch bezüglich des von den Grünen geforderten humanitären Bleiberechts blieb der Minister bei seiner Linie. Es gebe nur Einzelfallprüfungen, aber keine Legalisierung.

Bezüglich der Aussagen Korineks, wonach ihm dieser ein paar Stellen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gezeigt habe, bei denen unterschiedlichste Interpretationen möglich seien, meinte Platter, es gebe bei jedem Gesetz Auslegungsmöglichkeiten. (APA)

Wüstenkaktus
02.06.2007 02:38
ist da nicht ein rauswurf dieses ministers fällig?

wenn ihm sogar der oberste hüter der verfassung mitteilt, dass da handlungsbedarf besteht und derjenige tut so, als hätte man sich über das schöne wetter unterhalten ... ich hoffe, dass das jetzt endlich konsequenzen hat - dieser minister steht außerhalb der verfassung. er hat seinen eid gebrochen.

sandy0200
05.06.2007 17:54

Lieber Herr Minister!
Sie können gut reden und darüber entscheiden wie es ihnen gerade gefällt,da sie ja nicht davon betroffen sind.Ich möchte nur sagen,dass ich auch mit einem Ausländer verheiratet bin,und wir auch all diese Problematik zu spüren bekommen Obwohl mein Mann legal nach Österreich eingereist ist, legal arbeiten durfte usw...aber ja eine niederlassung das dauert ja...wir warten seit 2003!!!! Seit diesem neuen Gesetz 2006 darf mein Mann nicht mal mehr arbeiten, obwohl er immer legal gearbeitet hat! Und jetzt sind wir auch von der Abschiebung bedroht!Wie können sie nachts noch schlafen? wenn sie einer Familie den Ehemann und den Vater nehmen? der NIEMALS gegen das gesetz verstoßen hat! perfekt deutsch spricht und integriert ist

augenflimmern
02.06.2007 17:49

ja

denny_crane
01.06.2007 22:49
Einzelfallprüfungen statt Gesetzesanpassung mit Rechtsanspruch

Wenn aufgrund unterschiedlicher Gesetzesinterpretationsmöglichkeiten einige Einzelfälle "saniert" werden, weil sie in den Medien präsent geworden sind, dann ist es mit der Rechtsstaatlichkeit vorbei. Dann kommt es auf den/die jeweilige/n BeamtIn an, ob jemand bleiben darf oder nach vielen Jahren abgeschoben wird.
So nicht, Herr Minister!
Es muss eine klare Gesetzeslage geben. Wenn die Verwaltung in fünf Jahren nicht imstande ist, ein Verfahren positiv oder negativ zu entscheiden, dann muss der/die AsylbewerberIn bleiben dürfen. Punkt.
Und bitte nicht die Schuld auf die NGOs schieben, die AsylbewerberInnen zu ihrem Recht verhelfen.

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