
Dominiks Mutter darf bei ihrem Kind und ihrem Mann in Österreich bleiben.

Der fünfjährige Yousif und sein Vater hoffen, dass die Mutter und sein jüngerer Bruder, die beide noch im Irak sind, nachkommen dürfen.
Wien/Klagenfurt – Der zwei Monate alte Dominik darf seine Mutter Aigul behalten. Die hochqualifizierte Juristin und Gynäkologin war in ihrer Heimat, einem zentralasiatischen Land, verfolgt worden und hatte kurz vor Weihnachten 2006 nach einem zermürbenden Behördenweg Dominiks Vater Christian Salmhofer geheiratet. Für das österreichische Fremdenrecht jedoch bestand der Verdacht einer Scheinehe. Erst am 23. Mai entschied der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), dass Aigul bei ihrem Mann und ihrem Baby, das österreichischer Staatsbürger ist, in der Steiermark bleiben darf.
Auch Yousif, der gelähmte fünfjährige Bub aus Bagdad, der im Wiener Neustädter Krankenhaus erfolgreich operiert worden ist, kann mit seinem Vater in Österreich bleiben. Dem Asylantrag der beiden wurde Ende April in erster Instanz beim Bundesasylamt stattgegeben. "Die Behörde hat sofort reagiert", freut sich Elli Fröhlich, die für Yousif eine ganze Armee an privater Hilfe organisiert hat: "Das trägt zu seiner weiteren gesundheitlichen Stabilisierung entscheidend bei."
Familie bedroht
Der Bub aus Bagdad litt an einer lebensgefährlichen Ausbuchtung des Rückenmarks und konnte sein Leben bisher nur auf dem Bauch liegend verbringen. In dem von Terror erschütterten Irak wäre eine medizinische Behandlung nicht möglich gewesen. Deshalb wurden Yousif und sein Vater im Herbst 2006 unter großen Gefahren aus Bagdad nach Österreich geholt. Derzeit absolviert der als "sehr aufgeweckt" beschriebene Bub, der erstmals in seinem Leben aufrecht kann, eine Therapie. Ursprünglich wollten Vater und Sohn nach deren Beendigung in den Irak zurückkehren. Doch kurz vor Weihnachten erreichte sie die Nachricht, dass Yousifs Mutter und sein jüngerer Bruder von Extremisten bedroht worden waren. Ein Onkel wurde schließlich bei einem Bombenanschlag auf sein Geschäft schwer verletzt. Yousifs Vater stellte daraufhin einen Asylantrag.
"Yousif wünscht sich jetzt, dass auch seine Mama und sein Bruder möglichst rasch nach Wien kommen können", sagt Elli Fröhlich. Und man braucht dringend eine behindertengerechte Wohnung.
Schrecksekunde
Auch Aigul Salmhofer musste bangen. Denn eine Heirat mit einem Österreicher reicht für das Niederlassungsrecht nicht mehr, auch nicht, wenn ein gemeinsames Kind zur Welt kommt. Eine letzte Schrecksekunde erlebte die Frau vor dem UBAS, als sie dort gefragt wurde, ob sie einen Pass habe (für den sie unter enormen Mühen die Originaldokumente aus ihrer Heimat beschaffen musste) und ohne den ihre Heirat unmöglich gewesen wäre. Als sie dies bejahte, wurde ihr Asylantrag zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass sie dann ja gar nicht verfolgt sein könne.
Doch die Juristin, die neben Deutsch drei weitere Sprachen fließend beherrscht, plädierte auf Zugehörigkeit zu einer "verfolgten sozialen Gruppe". Tatsächlich sind Frauen in ihrer Heimat von Zwangsverheiratungen bis Vergewaltigungen immer wieder Verfolgungen ausgesetzt. Trotz der Freude wissen Elli Fröhlich und Christian Salmhofer: Ohne breite mediale Unterstützung wäre das nicht möglich gewesen. Salmhofer: "Der überwiegende Teil derer, die in Österreich Asyl suchen, scheitert." Und Fröhlich ergänzt: "Vielleicht kann Yousifs Schicksal anderen Mut machen, nicht aufzugeben."
Yousif, der in seiner Heimat Irak bereits dem Tod geweiht war, spielt in Wien jetzt begeistert Theater: Am 15. Juni ist er im Amtshaus im 5. Wiener Gemeindebezirk in dem Stück "Didldo" der Theatergruppe Delfin zu sehen. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD - Printausgabe, 1. Juni 2007)
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Klingt wie ein Märchen aus "Tausend und einer Nacht".
Der Name des zentralasiatischen Landes darf vermutlich aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
ein zwei Monate altes Baby, das von der Mutter noch gestillt wird, wenn ihr auf Grund der Aufregungen nicht die Milch weggeblieben ist, soll ohne Mutter aufwachsen, nur weil das österreichische Parlament nun einmal ein "Fremdenrechtspaket" mit großer Mehrheit beschlossen hat, das das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.
Und der Innenminister sieht keinen Änderungsbedarf. Vielleicht Gewährung des Aufenthaltsrechtes, weil man das Gesetz ja verschieden interpretieren kann.
Einzelfallentscheidungen, die nicht zu einer generellen Gesetzesänderung führen, sind willkürlich und schaffen keine Rechtssicherheit.
Zu "als sie dort gefragt wurde, ob sie einen Pass habe" und
"Als sie dies bejahte, wurde ihr Asylantrag zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass sie dann ja gar nicht verfolgt sein könne." fällt mir ein:
Wenn Sie KEINEN pass gehabt hätte, hätten sie ihr vorgeworfen, dass sie illegal nach österreich eingereist wäre -> keine papiere ...
Super. Was bleibt einem dann noch für eine möglichkeit?
Der Punkt ist:
Die Behörden haben erst durch die Eheschliessung die wahre Identität der Frau erfahren, sie hat unter falscher Identität um Asyl angesucht.
Anderswo wird noch nach Jahren der Asylbescheid wieder aufgehoben, wenn das Asyl durch falsche Angaben erschlichen wurde.
Aber Österreich ist eben anders, und deshalb bei Asylbetrügern aus aller Welt so beliebt.
Nicht der Punkt, wenn schon das Fragezeichen
Die Frau hat 3 Doktortitel, glaube kaum dass Sie als juristisch unverfaengliche Fachkraft solchen Mumpfpiz wie von Ihne da .. geschildert verfasst haette..
Wenn sie allerdings gelogen haette, so wie sie es gerade tun,
so haette sie in der Tat ihr Aufenthaltsdasein verwirkt
Ich soll im Archiv nachsehen, das zu zahlen ist?
Ich wuesste nicht einmal wie suchen,
Mir genuegt die Logik, oder Nicht - Logik, die dem Artikel innewohnt: die Frau soll eine falsche Identitaet angegeben haben, in einem ersten Asylverfahren.
Im zweiten wurde sie gefragt ob sie einen Pass habe.
Ich weis nicht wieviele mitdenken,
aber koennten sie einen Auszug von dem Artikel vom Dezember 06 hier abdrucken?>
sehr verbunden,
Der Punkt ist das die Frau verheiratet ist mit einen Österreicher und die Mutter eines Österreichers ist,und damit ist die Sache erledigt.Der Rest ist hier uninteressant,von wo sie kommt oder warum sie kam.Als Ehefrau (und Mutter ) hat sie die gleichen Rechte ,wie ihr Ehemann,so steht es im Gesetz (das seit neuesten, wie in einer Diktatur nach Lust und Laune ausgelegt wird)
Aus-Äpfel-Amen
Land aber auch nicht wirklich verdenken, wenn es schaut, dass die Leute auf der Flucht halt möglichst in ein anderes Land kommen.
Beide handeln dann zwar rational und zweckmäßig, aber auch egoistisch und letztlich rücksichtslos.
"Verfolgte soziale Gruppe"?
Frau sein alleine kann ja wohl auch kein Asylgrund sein. Sicher werden Frauen in allen islamischen Staaten ziemlich drangsaliert, aber da kämen ja wohl ungefähr eine halbe Milliarde Personen in Frage, die allein deswegen im Westen Asyl bekommen könnten. Was besseres hätte der Dame schon einfallen sollen.
Ich wünsche Ihnen trotz Ihrer gehässigen Worte nicht, dass es Ihnen geht wie vielen Frauen in vielen Ländern, die nach vergewaltigungen ermordet werden, weil sie die Familienehre beschmutzt haben. Oder die systematisch vergewaltigt werden.
Ich hoffe nur für SIe, dass Sie irgendwann einen winzigen Funken Empathie entwickeln und über Ihren Tellerrand schauen.
evilweevil, schreibst Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kraft diesen Unsinn?
Beide Antwortmoeglichkeiten waeren prekaer!
"Die hochqualifizierte Juristin und Gynäkologin war in ihrer Heimat, einem zentralasiatischen Land, verfolgt worden" - so stehts ganz am Anfang der Zeilen, es liegt also ein konkreter Tatbestand vor.
Das naechste mal: - lesen!
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