Arbeitgeberseite – die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer – und die Gewerkschaft als Arbeitnehmervertretung kamen auf von beiden Seiten gleichermaßen getragene Maßnahmen überein. Im Vordergrund: die Einigung über Entlohnung und Anpassung der Rahmenbedingungen an die neuen Öffnungszeiten bei Veranstaltungen, die länger als 21.00 Uhr dauern, der sogenannte Event-KV.
Bartenstein: "Maßvoller Liberalisierungsschritt"
Die Sozialpartner haben das Ergebnis der Verhandlungen Bartenstein am Dienstag präsentiert – verpackt in Wünsche für weitere Klarstellungen zu Fragen der Ladenöffnung. Bartenstein sieht nun die Debatte für diese Legislaturperiode als abgehakt. Eine generelle Sonntagsöffnung sei bis auf Weiteres vom Tisch. Die Einigung sei ein "wichtiger und maßvoller Liberalisierungsschritt" und ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Interessen der Kaufleute und deren Beschäftigten.
Bartenstein betonte, dass es für den Tourismus genug Ausnahmeregelungen gebe, etwa den offenen Sonntag. Die Landeshauptleute hätten hier weiterhin Spielraum; sie sollten ihn im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft nutzen.
"Bis 19 Uhr reicht"
Dass künftig sämtliche Geschäfte wie geplant von Montag bis Freitag bis 21 Uhr offen halten, glaubt der Minister nicht. Ein Blick in die Wiener Einkaufsmeile Kärntner Straße zeige, dass nur wenige die schon jetzt erlaubten Öffnungszeiten voll ausschöpfen.
Nach 19 Uhr seien die Straßen leer, sagen vom STANDARD befragte Unternehmer wie Herbert Koch, Chef von Leiner/Kika. Deswegen sein Möbelhaus mit dutzenden Mitarbeitern offen zu halten, zahle sich nicht aus. Auch der Lebensmitteldiskonter Hofer sieht keinen Anlass, die Öffnungszeiten stark auszuweiten. Konzernchef Armin Burger: "Wir sind mit der bisherigen Regelung zufrieden. Bis 19 Uhr reicht."
Maurizio Totta, Vorstand der SCS, wiederum wünscht sich, samstags bis 21 Uhr und an ausgewählten Sonntagen offen halten zu dürfen. Die 72 Stunden nutzten der SCS wenig, sagt er.
Fast nur Lob
Lob kam von Hannes Bauer, SP-Wirtschaftssprecher. Es sei erreicht worden, dass es für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge und verbindliche Regelungen für durchgehende Arbeitszeiten gebe. Der Durchrechnungszeitraum betrage drei Monate. Außerdem müssten regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Auch Gewerkschafter Karl Proyer bezeichnete die Neuregelung als vertretbare Reform. Es sei gelungen, durch einen begleitenden Kollektivvertrag wichtige Rahmenbedingungen für die Beschäftigten durchzusetzen. Angestellte, die Arbeit nach 21 Uhr ablehnen, drohten keine Sanktionen. Die Abgeltung der Kinderbetreuungskosten könne künftig auf Betriebsebene als Rechtsanspruch für die Angestellten vereinbart werden.