München - In einem Malwettbewerb für Kinder darf der kleine Kobold Pumuckl eine Freundin bekommen. Das Landgericht München I wies am Donnerstag den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zurück, den die Autorin und Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut gestellt hatte. Sie hatte der ursprünglichen "grafischen Mutter" des rothaarigen Klabauters - der Zeichnerin Barbara von Johnson - eine Mitwirkung an dem Wettbewerb eines privaten TV-Senders untersagen lassen wollen. Sie hatte damit ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt gesehen.

Dem folgte das Gericht nicht. Die 7. Zivilkammer hob hervor, dass nicht Johnson, sondern der TV-Sender zu der Veranstaltung eingeladen habe, an deren Ende sogar eine Hochzeit des Pumuckl vorgesehen war. Johnson habe in keiner Weise die Geschichte des Pumuckl fortführen wollen, deshalb seien die Urheberrechte von Kaut nicht tangiert. Im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit dürfe Johnson sich auch dahingehend äußern, dass dem Kobold eine Freundin zu gönnen sei. Im Übrigen sei es jedermann unbenommen, in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen. (APA/dpa)