Der Schriftsteller Gerhard Roth besucht das Polizeigefängnis Roßauer Lände, in dem Schubhäftlinge auf ihre Abschiebung warten
Auch in der "Liesl", dem Polizeigefängnis an der Roßauer Lände in Wien, schlägt mir Misstrauen entgegen, das sich hinter korrektem Verhalten verbirgt. Ich komme eigentlich, um Zeuge einer Abschiebung von Nigerianern und Schwarzafrikanern zu werden, weil diese besonders häufig davon betroffen sind. Daraus wird jedoch nichts, ich werde nur durch das Haus geführt.
Das Gefängnis ist auf meinen Besuch gut vorbereitet, aber auch ich bin nicht ganz ohne Erfahrung. Vor zwanzig Jahren sah ich dort bei einer Recherche keinen einzigen Gefangenen, bis ich sie in zwei parkenden Gefängnisbussen im schmalen Hof und eine weitere große Gruppe hinter einer Gittertür entdeckte. Angeblich waren sie alle beim Duschen. Es macht mich daher auch misstrauisch, dass ich nicht das Polizeigefängnis Hernalser Gürtel zu sehen bekomme.

Oberst Zinsberger, der Kommandant des renovierten Polizei-Anhaltegefängnisses, erwartet mich in Uniform und zeigt mir in der menschenleeren "Besucher-Zone", die umgedrehten gelben Stühle auf den Pulten vor den menschenleeren Kabinen, die Telefone, über die gesprochen wird, und erwähnt die Möglichkeit eines "Tischbesuches" mit einem Anwalt. Angehörige bekommen nur am Wochenende die Erlaubnis für einen Besuch, und zwar für eine halbe Stunde. Zuvor würden sie kontrolliert, damit sie nicht "unerlaubte Substanzen" in das Gefängnis hineinschmuggelten. Das komme aber leider trotzdem vor. Weibliche Häftlinge dürften ein Kleinkind bis zweieinhalb oder drei Jahre in die Zelle mitnehmen. Die Wartezeit für die Abschiebung betrage im Schnitt 21 bis 22 Tage. Die Haft dürfe aber in einem Zeitraum von zwei Jahren zehn Monate nicht überschreiten, dann müsse der Schubhäftling freigelassen werden. Derzeit seien die beiden Polizeigefängnisse, die 260 Mitarbeiter beschäftigten - Roßauer Lände und Hernalser Gürtel -, mit insgesamt 430 Personen belegt, 70 Prozent der Häftlinge seien in Schubhaft, der Rest sitze eine Verwaltungsstrafe ab. In der "Liesl" gebe es 63 Gemeinschafts- und 52 Einzelzellen. Eine Kommission des Menschenrechtsbeirates komme unangemeldet circa einmal im Monat - es gebe "Auffassungsunterschiede", bemerkt der Kommandant knapp.
Ich blicke durch die vergitterten Fenster in den trostlosen Hof, wo gerade "Bewegung im Freien" durchgeführt wird. Schon von der Sprache her sind die Häftlinge Marionetten, die an Schnüren bewegt werden, sie sind entpersonalisiert, haben Ding-Charakter. Gruppenweise drehen sie im Hof ihre Runden, wohl schwer lassen sich die Eindrücke der Schubhäftlinge mit der Vorstellung, die sie sich von der "Neuen Welt" machten, vereinbaren. Eine halbe Stunde am Vormittag und am Nachmittag dürfen sie sich "im Freien bewegen". Hat ein Schubhäftling bei seiner Verhaftung eigenes Bargeld bei sich gehabt oder wird ihm welches in das Gefängnis gebracht, darf er bis zu 40 Euro pro Woche für Lebensmittel, Toilettenartikel oder Rauchwaren ausgeben, die es im Gefängnis privat zu kaufen gibt.

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