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Foto: APA/Helmut Fohringer
Eisenstadt - Das 2002 im Burgenland gestartete Projekt "No alc but fun" soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. "Mit dieser Aktion soll Jugendlichen vermittelt werden, dass es auch geht lustig zu sein, ohne 1,5 Promille und darüber", erklärte Jugendschutz-Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) in Eisenstadt. Wie bereits im Vorjahr sollen jene Veranstalter, die bei ihrem Fest eine alkoholfreie Bar als Alternative anbieten, mit 150 Euro unterstützt werden.

Positive Erfahrungen

"Die Erfahrungen von 'No alc but fun' sind positiv, die alkoholfreien Bars wurden gut angenommen", so Dunst. "Wir stellen aber fest, dass Jugendliche ihre erste Alkoholerfahrung immer früher machen und die Zahl der Mädchen dabei steigt." Während die "Rauscherfahrung" bei Burschen gleich geblieben ist, zeigte sich bei Mädchen ein Anstieg von 15 Prozent im Jahr 1990 auf 36 Prozent im Jahr 2005.

Schwerpunktaktionen mit Kontrollen, wie bereits für das kommende Wochenende angekündigt, würden ebenfalls Wirkung zeigen. "Wir können den Eltern aber ihre Verantwortung nicht abnehmen, sondern nur Familienberatung anbieten, wenn sie Schwierigkeiten haben", meinte die Landesrätin. Wichtig sei es jetzt auch, über die möglichen Folgewirkungen wie Kreislauf-, Leber- oder Nierenversagen, zu sprechen, "da haben wir vielleicht noch ein Manko".

Mehr Kontrolle

Dass das Thema "Kampftrinken" von den Medien aufgegriffen wurde, sei hilfreich zur Sensibilisierung. "Man muss sich die Fälle genau anschauen, einerseits sind das Jugendliche, die ausprobieren und nichts vertragen. Dass sich jemand bewusst ins Koma sauft, das ist noch ein relativ geringer Anteil. Hier muss aber der Hintergrund behandelt werden", betonte Kinder- und Jugendanwalt Christian Reumann. Fakt sei, dass in unserer Gesellschaft viel getrunken werde. "Ich wünsche mir mehr Beamte für die Kontrollen, denn das ist ein großer Aufgabenbereich. Es ist aber auch notwendig, die Eltern in die Pflicht zu nehmen."

Wird ein Jugendlicher unter 16 Jahren mit Alkohol erwischt, erfolgt vor einer möglichen Anzeige eine Ermahnung. Auch wird er gemeinsam mit den Eltern zum Jugendamt geladen. Die Höchststrafe für Erziehungsberechtigte beläuft sich auf 700 Euro, jene für Veranstalter auf 8.000 Euro. Seit Jahresbeginn 2007 ist im Burgenland ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, wonach Jugendlichen unter 16 Alkohol auch abgenommen werden darf. (APA)