Graz - Kein Ansturm herrscht auf jene steirischen
Bezirksämter, bei denen Feinstaub-Temposünder ihr Geld zurückfordern
können. Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat die 100er
Beschränkung bei Feinstaub auf Autobahnen aufgehoben hat, könnten
alle rund 7.600 Personen, die zu schnell gefahren sind und bezahlen
mussten, ihr Geld zurückverlangen. Einen Antrag gestellt haben bisher
nur ein paar Hundert.
Während der Feinstaubverordnung galt auf der A2 zwischen
Sinabelkirchen und Lieboch sowie auf der A9 zwischen Peggau und
Leibnitz eine 100-er Beschränkung. Alle jene, die damals wegen zu
schnellen Fahrens Strafe zahlen mussten, bekommen nun ihr Geld
zurück.
Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaften haben bisher aber nur
wenig Autofahrer einen Antrag auf Rückzahlung gestellt. Am meisten
waren es noch im Bezirk Graz-Umgebung, wo rund 300 Personen in den
ersten beiden Monaten nach Aufhebung der Verordnung ihr Geld
zurückforderten. Dabei wurden 23.400 Euro ausbezahlt. Bis Ende des
Jahres haben aber auch noch die restlichen zu Unrechts bestraften
Fahrer die Möglichkeit sich ihr Geld zurückzuholen.
Vom steirischen BZÖ-Chef Gerald Grosz kam Kritik zum Vorgehen der
Behörde. Nicht der ungerechtfertigt abgestrafte Autofahrer sollte
sich den Kopf darüber zerbrechen, wie er zu seinem Geld kommt,
sondern die betroffenen Stellen hätten dafür Sorge zu tragen, dass
diese Summe wieder ins Geldbörsel der einzelnen Autofahrer fließt.
"Bei pro Strafe durchschnittlich 78 Euro die bisher zurückerstattet
wurden, beträgt die Gesamtsumme der kassierten Strafen bei 7.600
Strafbescheiden immerhin gesamt beinahe 600.000 Euro", rechnet der
steirische BZÖ-Chef vor. (APA)