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Schon Mitte April kam es zu ersten (friedlichen) Protestaktionen in Heiligendamm

Foto: Reuters/Arnd Wiegmann
Berlin - Nach den Razzien gegen G-8-Gegner hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hervorgehoben, dass das Recht auf friedlichen Protest gegen den Gipfel in Heiligendamm nicht beschnitten werde. Das Recht auf friedliche Demonstrationen "steht allen zu und das soll auch niemandem genommen werden", sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin.

Während des G-8-Gipfels würden viele Menschen, darunter besonders Jüngere, ihre Anliegen und Sorgen zum Ausdruck bringen wollen. Die überwiegende Mehrzahl wolle dies mit friedlichen und kreativen Mitteln tun. Zweifellos werde aber mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen gewaltbereite Demonstranten vorangegangen.

Steg wies auch Mutmaßungen zurück, dass Merkel über die Razzien nicht erfreut gewesen sei und von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mehr Fingerspitzengefühl verlangt haben solle. Merkel habe auf ihre Kabinettskollegen nicht eingewirkt. Auch für das Justiz- und Innenministerium gelte: "Die Bundesregierung wirkt an dieser Stelle nicht auf Behörden ein." Zuständig seien die Sicherheitsbehörden, die bewerteten, was notwendig sei. Mit Blick auf die Razzien unterstrich Steg daher: "Die Bundesregierung ordnet solche Maßnahmen nicht an und verhindert sie nicht."

"Unterbindungsgewahrsam"

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet unterdessen Massen-Gefängnisse für Globalisierungsgegner zum G-8-Gipfel vor. Außerdem will das Land die gesetzlichen Möglichkeiten zur vorbeugenden Haft für mutmaßliche Gewalttäter "vollinhaltlich ausschöpfen", wie Innenministeriumssprecherin Marion Schlender der Nachrichtenagentur AP sagte. Schäuble hatte am Freitag gewaltbereiten Demonstranten mit vorbeugender Haft gedroht. "Die Polizeigesetze der Länder sehen den so genannten Unterbindungsgewahrsam vor", sagte er der "Bild"-Zeitung.

Gesetzliche Grundlagen für vorbeugende Haft sind im G-8-Ausrichterland Mecklenburg-Vorpommern gegeben, sagte die Sprecherin des Landesinnenministeriums. Der so genannte Unterbindungsgewahrsam werde für die Sicherheit des Gipfeltreffens Anfang Juni vollinhaltlich ausgeschöpft. Die Einzelheiten seien im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes geregelt.

Bei vorbeugender Ingewahrsamnahme gebe es allerdings strenge Auflagen, wie Schlender betonte. So müsse nach der Festnahme unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Dauer der Festnahme gefällt werden. Die Dauer dürfe in Mecklenburg-Vorpommern maximal zehn Tage betragen.

Außerdem bereitet die Polizei im großen Stil Haftplätze für diese und andere Gefangene am Rande des Gipfels vor. Für die Einrichtung von Gefangenen-Sammelstellen bestehe bei Veranstaltungen dieser Größenordnung sogar gesetzliche Pflicht, erklärte Sprecher Axel Falkenberg von der polizeilichen G-8-Sicherheitszentrale Kavala. (APA/AP)