In einem seit mehr als elf Monate dauernden gerichtlichen Vorverfahren gegen Kartnig würden nun "auf einmal und plötzlich" Flucht- und Verdunkelungsgefahr ohne bisher plausible Gründe festgestellt, hieß es. Vor mehr als einem halben Jahr seien Hausdurchsuchungen in allen Büros Kartnigs wie auch privat durchgeführt und sämtliche Konten offen gelegt worden, auch sei der Ex-Sturm-Präsident mehrmals einvernommen worden.
Kartnig habe bisher zu Behebungen von Konten des Fußball-Klubs SK Puntigamer Sturm Graz aus den Jahren 1998 bis 2005 nur deshalb nicht Stellung nehmen können, weil ihm die diesbezüglichen Unterlagen der Behörde noch nicht vorgelegt worden seien. "Bis heute wurde Kartnig auch die Einsicht in wesentliche Aktenbestandteile des Gerichtsaktes verwehrt", kritisierten die Rechtsanwälte. Es sei vor einigen Wochen vereinbart worden, dass Kartnig Einsicht in die entsprechenden Unterlagen bekommen sollte - das sei ihm aber bisher noch nicht gestattet worden.
Der Vorwurf der Verdunkelungsgefahr werde im Haftbefehl damit begründet, dass Kartnig von Beamten des Finanzamts unzureichend befragt worden sei: "Es kann nicht sein, dass Herr Kartnig für unzureichende Befragungen 'in Haft genommen wird', wo doch jede der Fragen beantwortet wurde", meinten Soyer und Pacher. Es werde darin auch angeführt, dass Kartnig die Möglichkeit hätte, sich mit Zeugen abzusprechen - "und zwar mit solchen Zeugen, die bisher - nach fast einem Jahr - noch nicht vernommen wurden", so die Rechtsanwälte.