San Francisco - Fans der Musiktauschbörse Napster können ihre Lieblingshits weiter kostenlos aus dem Internet herunterladen. Ein Berufungsgericht in San Francisco entschied am Freitag (Ortszeit) kurz vor der beschlossenen Schließung der Website, dem Einspruch von Napster gegen eine Einstweilige Verfügung stattzugeben. Zu einer weiteren Entscheidung wird es damit voraussichtlich nicht vor Mitte September kommen. Napster-Anwalt Daniel Johnson begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Der US-Musikindustrieverband RIAA, der gegen Napster geklagt hatte, bezeichnete den Beschluss dagegen als "Enttäuschung". Napster stellt Internet-NutzerInnen seit einem Jahr ein Programm zur Verfügung, mit dem problemlos und praktisch Musikstücke im digitalen MP3-Format gefunden und gratis kopiert werden können. Website sollte geschlossen werden Die Firma sollte laut Einstweiliger Verfügung ihre Website ursprünglich am Freitag um Mitternacht Ortszeit (Samstag 09.00 Uhr MESZ) schließen, weil das Online-Angebot ausschließlich zum Zweck illegaler Raubkopien eingerichtet worden sei. Die Napster-AnwältInnen machten dagegen geltend, das Tauschen von Musiktiteln verstoße nicht gegen das Gesetz. Das Gericht setzte Napster nun eine Frist bis zum 18. August, um seine Position schriftlich zu begründen. Der Verband RIAA hat demnach bis zum 8. September Zeit, weitere Argumente für die Schließung der Website vorzulegen. Darauf müssen wiederum die Napster-AnwältInnen bis zum 12. September antworten. Erst dann folgt das eigentliche Verfahren. Der 19 Jahre alte Firmengründer Shawn Fanning zeigte sich nach Bekanntgabe des Urteils zufrieden: "Ich bin froh und dankbar, dass wir unsere 20 Millionen Nutzer nicht abweisen müssen..." Nachdem die Schließung der Börse wegen Verletzung der Urheberrechte angeordnet worden war, überfluteten Napster-Fans in aller Welt den Server der Firma und luden noch Zehntausende Musiktitel herunter. Nach Angaben des Nachrichtensenders CNN schickten sie auch 75.000 E-Mails ab und protestierten gegen die Entscheidung. (APA)