Ist dies der Fall, so ist laut ministeriellem Begleitschreiben der Anspruch auf Grundversorgung streng zu überprüfen. Die Grundversorgung besteht aus Sozialversicherung und maximal 290 Euro pro Monat, jedes Einkommen, das 100 Euro monatlich übersteigt, wird davon abgezogen.
Befragungen
"Wir sollen die Frauen, wenn sie bei unserer Servicestelle vorsprechen, befragen, ob sie die Prostitution gewerbsmäßig ausüben und wie viel Einkommen sie daraus beziehen", schildert FSW-Sprecher Florian Winkler im Standard-Gespräch. Auch bei der von der Caritas betriebenen Servicestelle wird der Erhalt der Liste bestätigt. Schon 2004 sei ein solches Schreiben gekommen, zum Teil stünden jetzt dieselben Namen auf der Liste wie damals.
"Woher kommen die Namen auf der Liste?", fragt indes Renate Blum vom Wiener Verein Lefö, der unter anderem Sexarbeiterinnen berät. Die Daten der Frauen - übrigens zum Großteil Afrikanerinnen - könnten eigentlich nur von dorther stammen, wo sich Prostituierte registrieren lassen, wo sie ihren "Deckel" bekommen: von der Polizei. Im Innenministerium weiß man von Namenslisten nichts, bundesweit sei derzeit eine Grundversorgungsüberprüfung im Gang.
Stigmatisierend
"Eine solche Liste stigmatisiert die Frauen zutiefst", sagt Blum. Die Bemühungen von Lefö, Frauen aus der illegalen in die legale Prostitution zu holen, würden auf diese Art "zunichte gemacht". Im Jahr 2003 hatten Lefö-Mitarbeiterinnen mehrere Asylwerberinnen beim "Deckel" holen begleitet. Angesichts der Existenz von Listen würden diese und andere Frauen vielfach wieder die Illegalität vorziehen - "und wenn sie dann bei einer Razzia geschnappt werden, ist ihr Asylverfahren in Gefahr".