Unterschriftenaktion der Initiative schutzzone.at gestartet
Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Frauen über Gebärfähigkeit in Bundesverfassung gefordert
Redaktion
,
Der Zugang zu Mitteln und Einrichtungen der Familienplanung, Empfängnisverhütung und Geburtenkontrolle ist nach wie vor eine Frage des Einkommens. Mittel zur Empfängnisverhütung sind teuer, Schwangerschaftsabbrüche kosten von 400 Euro aufwärts, wenn es überhaupt Ambulatorien oder ÄrztInnen in Reichweite gibt. Vor den Ambulatorien stehen militante AktivistInnen, die die Durchführung legaler Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern versuchen: durch Zutrittsbehinderungen, Einschüchterungen, Ausübung von psychologischem oder moralischem Druck auf Frauen und Klinikpersonal.
Seit mehr als 30 Jahren haben Frauen endlich die Freiheit sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, zumindest theoretisch: Die Fristenlösung stellt den Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei.
Faktisch wird diese Freiheit mehrfach eingeschränkt, konstatiert eine überparteiliche Plattform engagierter Frauen, die sich im Rahmen der FrauenFrühlingsUni im April gefunden und eine Forderungsliste für einen besseren Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen formuliert hat.
Die Forderungen sind nicht neu, sie werden von Frauenorganisationen, auch von der überparteilichen Dachorganisation Österreichischer Frauenring seit Jahren in ähnlicher Form vertreten. Neu ist das Anliegen über Unterschriftenlisten - auch online - viele UnterstützerInnen auch außerhalb der etablierten Organisationen anzusprechen.
Die UnterzeichnerInnen fordern:
Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Frauen über ihre Gebärfähigkeit in der Bundesverfassung
Freier Zugang zu Mitteln und Einrichtungen der Familienplanung, Empfängnisverhütung und Geburtenkontrolle sowie Kostenübernahme durch die öffentliche Hand
Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.