Einfacher Bluttest könnte künftig Infarkt- und Schlaganfallrisiko bestimmen

Redaktion, 23. April 2007, 14:37

Protein CD154 als potenzieller Marker identifiziert

Berlin - Das individuelle Infarkt- und Schlaganfallrisiko könnte sich künftig mit einem einfachen Bluttest bestimmen lassen. Wissenschafter der Berliner Charite identifizierten jetzt das Protein CD154 im Blut als potenziellen Marker für diese lebensbedrohlichen Erkrankungen. Die Forscher hatten eine Gruppe von Nierenpatienten untersucht, die zunächst keine Herzprobleme hatten. Neben den üblichen Indikatoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen maßen die Mediziner zusätzlich die CD154-Konzentration im Blut der Testpersonen.

Überraschendes Ergebnis: Bei fast allen Teilnehmern, die im Laufe der fünfjährigen Untersuchung einen Gefäßverschluss und damit die unmittelbare Vorstufe von Herzinfarkt und Schlaganfall erlitten, war bereits zu Beginn der Studie eine erhöhte Konzentration des Proteins festgestellt worden. Ein Gefäßverschluss entsteht, wenn der Plaque von verkalkten Arterien durch eine Entzündung aufreißt und sich daraufhin ein Gerinnsel im Blutgefäß bildet. Die Arterie wird verstopft und damit die Blutzufuhr zu Herz oder Gehirn unterbrochen.

Weitere Untersuchungen

Aus Tierstudien war bereits bekannt, dass CD154 ein Schlüsselmolekül in diesem Prozess ist. Für ihre Patientenstudie hatten die Forscher nun Personen mit Niereninsuffizienz ausgewählt, weil bei ihnen Herzkrankheiten besonders häufig auftreten. "Es gilt nun zu untersuchen, ob dieser Marker auch bei anderen Patientengruppen mit hohem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Wahrscheinlichkeit erhöht, einen Infarkt oder Schlaganfall zu erleiden", berichtet Studienleiter Berthold Hocher.

Mit Hilfe einer einfachen Blutabnahme könnte dann bestimmt werden, ob die jeweilige Person zu einer Risikogruppe gehört und vorbeugende Maßnahmen notwendig seien. Darüber hinaus solle erforscht werden, inwieweit das Protein selbst an der Entstehung der Entzündung beteiligt sei, die die Gefäßverschlüsse verursache. (APA/AP)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.