Das am Montag verkündete Urteil des Berliner Kammergerichts kam nicht überraschend. Das Gericht hatte schon zu Prozessbeginn eine Bewährungsstrafe für die heute 58-Jährige in Aussicht gestellt. Die arbeitslose Fotografin hatte sich nach fast zwei Jahrzehnten in der Illegalität den Behörden gestellt und die Beteiligung an zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen in den 80er Jahren im damaligen West-Berlin und in Bayern gestanden.
Die Frauen-Gruppe war erstmals 1977 als eigenständige feministische Teilorganisation der linksextremen "Revolutionären Zellen" in Erscheinung getreten.
Taten damals für richtig gehalten
Die 58 Jahre alte Frau ließ letzte Woche über ihre Verteidigerin erklären, sie habe sich "wissentlich und willentlich" an den beiden Taten beteiligt. Damals habe sie die politischen Überzeugungen der "Roten Zora" für richtig gehalten. In ihrer Erklärung räumte die 58-Jährige ein, 1986 für ein Attentat auf das Gentechnische Institut in Berlin sowie 1987 auf ein Bekleidungswerk bei Aschaffenburg jeweils einen Wecker für die Zündung gekauft zu haben. Beide Anschläge scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte.
Situation der Illegalität beenden
Nach jahrelanger Flucht hatte sich die Frau gemeinsam mit ihrem ebenfalls unter Terrorverdacht stehenden Lebensgefährten vergangenen Dezember freiwillig den Ermittlungsbehörden gestellt. Der Haftbefehl wurde daraufhin gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. "Sie wollte die belastende Situation der Illegalität beenden, wollte abschließen", sagte Verteidigerin Edith Lunnebach.
Veränderung des Gesellschaftssystems zum Ziel