„Die Deewans sind kein Einzelfall. Insgesamt befinden sich bundesweit rund 1000 Paare rechtlich in einer ähnlichen Lage“, sagt Peter Marhold, Anwalt der Unterstützungsgruppe „Ehe ohne Grenzen“. All diese Betroffenen seien „in die unangenehme Situation aufgetauchter U-Boote gezwungen“: Illegal hier – also ohne Pass, Reisemöglichkeit und Zugang zum „normalen“ Arbeitsmarkt. Nicht einfach abschiebbar, aber dafür, um bleiben zu dürfen, auf eine Ausnahmeregelung im Niederlassungsgesetz angewiesen: der Gewährung des Aufenthaltsrechts aus „humanitären Gründen“ durch das Innenministerium.

Dort handhabt man die Ausnahmeregelung eng. Afzaal Deewan, Mitinhaber des Erfolgsbeisls „Der Wiener Deewan“ etwa, dessen Lage im STANDARD beschrieben worden ist (siehe Artikel "Beliebter Wiener Wirt von Ausweisung bedroht"), habe wenig Chancen auf niederlassungsrechtliches Entgegenkommen, erläutert der leitende Ministerialbeamte Johann Bezdeka: „Weder der errungene Zugang zum Arbeitsmarkt, noch eine gelungene Integration sind ausreichende Gründe für die Gewährung humanitären Aufenthalts“, stellt er klar. Vielmehr – so Bezdeka – sei Afzaal Deewan zu raten „wie tausende andere Betroffene seit Jahresbeginn 2006 auch aus Österreich auszureisen und aus dem Ausland den Niederlassungsantrag zu stellen“. Das neue Gesetz gelte eben auch für Altfälle wie Deewan, das habe der Verwaltungsgerichtshof zuletzt bekräftigt.

Beim Verfassungsgerichtshof sei ein einschlägiges Prüfungsverfahren anhängig, reagiert Marhold. Er rechnet mit einem Höchstrichterspruch im Sommer. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 27.03.2007)