Innsbruck - Mit Schuldsprüchen hat am Montag am Innsbrucker Landesgericht der Prozess gegen eine Tiroler Narkoseärztin und einen Salzburger Techniker wegen fahrlässiger Tötung geendet. Beide erhielten bedingte Freiheitsstrafen von jeweils neun Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Einem 40-jährigen OP-Gehilfen aus dem Oberland war im Oktober 2005 in seiner Arbeitsstätte - im Ärztehaus Telfs - während einer Narkose für eine Bandscheiben-Operation Lachgas anstatt Sauerstoffs verabreicht worden. Laut Strafantrag soll der 32 Jahre alte technische Angestellte die Anschlüsse des Narkosegerätes falsch montiert, die sicherheitstechnische Überprüfung nicht bzw. mangelhaft durchgeführt und dann eine Prüfplakette mit dem Hinweis "Alle Funktionen in Ordnung" angebracht haben.

Alarm abgeschaltet

Der 47-jährigen Anästhesistin wurde vorgeworfen, sich vor Inbetriebnahme des Narkosegerätes nicht ausreichend von dessen Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit überzeugt zu haben. Zudem habe sie die akustischen und optischen Alarmzeichen, wonach die Sauerstoffkonzentration zu tief und die Lachgaskonzentration zu hoch ist, zunächst nicht beachtet, sondern den akustischen Alarm abgeschaltet.

Der Erstbeschuldigte hatte sich vor Einzelrichter Josef Geisler nicht schuldig bekannt. Er konnte sich nicht mehr erinnern, ob er die Funktionsüberprüfung tatsächlich durchgeführt hatte. Bei der Übergabe des Gerätes im Krankenhaus, der Einschulung und dann bei der Inbetriebnahme hätte aber auffallen müssen, dass die Schläuche falsch montiert waren. Über einen sicherheitstechnischen Beauftragten habe die Klinik offenbar nicht verfügt.

Ärztin: "Nicht eingeschult"

Auch die Ärztin wies jede Schuld von sich. Auf das ihr bereits bekannte Gerät sei sie in dem Krankenhaus nicht eingeschult worden. Vor der OP - es war überhaupt die erste in dem Ärztehaus - habe sie die Funktionen noch einmal mit Hilfe der Bedienungsanleitung überprüfen wollen. Das Buch sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Fehler habe sie keine bemerkt. Während der Narkose sei der Patient plötzlich "blitzblau" geworden. Die angezeigten Alarme habe sie daraufhin unterdrückt. "Ich wusste ja, was zu tun war", begründete sie. Sie habe an alle möglichen klinischen Ursachen gedacht, aber nie an vertauschte Schläuche. Der vermeintlich reine Sauerstoff, den sie dem Patienten dann verabreicht hatte, entpuppte sich jedoch als Lachgas.

Für den Richter bestand "kein geringster Zweifel", dass der Techniker für die fehlerhafte Montage verantwortlich war. Bei der Ärztin ging er davon aus, dass sie das Gerät vor der Inbetriebnahme unzureichend überprüft hatte. Zudem habe sie die entsprechenden Warnsignale ignoriert. Mildernd wertete er bei beiden die Unbescholtenheit.

Der Techniker erbat sich Bedenkzeit. Die Anästhesistin und Staatsanwalt Hansjörg Mayr gaben keine Erklärung ab. (APA)