Von indischen Eunuchen und sonstigen Indizien: Ausschnitte aus Befragungsprotokollen in Asylverfahren
Befragungen im Asylverfahren sind für alle Beteiligten unangenehm. Die Asylsuchenden sehen sich den Autoritäten ausgeliefert, durch verwirrende Rechtsbestimmungen verunsichert, vor allem aber haben sie Angst, weil sie wissen, dass die Entscheidung über ihren zukünftigen Aufenthalt außerhalb ihres Einflusses und - zumindest erstinstanzlich - in den Händen einer einzigen Person liegt. Die BeamtInnen hingegen müssen in Lebensgeschichten stochern, Indizien finden, und dann Entscheidungen treffen, die tiefgreifende Konsequenzen für die Zukunft der asylsuchenden Menschen haben.
Dass Letztere mit ihrer Aufgabe häufig überfordert sind, zeigen Ausschnitte aus Befragungsprotokollen und Asylbescheiden, wie sie derStandard.at vorliegen.

"Sie haben eine schöne Uhr. Stammt diese aus Nigeria?"
So leitete ein Beamter sein Interview mit der Frage ein: "Sie haben eine schöne Uhr. Stammt diese aus Nigeria?". Die Tatsache, dass die Asylwerberin die Uhr selbst gekauft hatte, den Preis aber nicht mehr wusste, kam der Behörde offensichtlich verdächtig vor - Asyl abgelehnt.

"In der Großstadt Gorkahpur wurde ein Transvestit (Eunuch) zum Stadtpräsidenten gewählt"
Ein Inder, der angab, als Homosexueller in seiner Heimat Repressionen ausgesetzt zu sein, wurde von der Behörde für unglaubwürdig erklärt. Homosexualität sei "in Indien nicht illegal", begründete der Beamte fälschlicherweise, denn "in der Großstadt Gorkahpur wurde ein Transvestit (Eunuch) zum Stadtpräsidenten gewählt". Asyl abgelehnt.

"Außerdem kann es auch in Österreich zu Anfeindungen von Homosexuellen kommen"
Ein ebenfalls homosexueller Asylwerber wurde wiederum darauf hingewiesen, dass "die freie Auslebung von Homosexualität auch in Österreich noch nicht überall und jederzeit möglich ist": Asylbescheid negativ.

"Was verstehen Sie unter dem Begriff 'Devisen- und Valutengeschäft'?"
Ein mongolischer Flüchtling, der angab, als politisch engagierter Wirtschaftsstudent verfolgt worden zu sein, erlebte, wie aus der behördlichen Befragung ein Finanzwirtschafts-Test wurde: "Was verstehen Sie unter dem Begriff Devisen- und Valutengeschäft? Unter dem Begriff Kapitalfinanzierungsgeschäft?" Den BeamtInnen war der Mann nicht sattelfest genug - es sei "nicht nachvollziehbar, dass der Ast. (Antragsteller, Anm.) höchst allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Bankgeschäften nicht beantworten konnte" - Asyl abgelehnt. (mas)