Für die neue Gesellschaft gilt ab 1. Juli der Kollektivvertrag für Werbung und Marktkommunikation. Vereinbart wurde in den Verhandlungen, an denen auch die Gewerkschaft beteiligt war, dass alle Arbeitnehmer, für die der neue KV eine Verschlechterung bedeuten würde, ihre alten Rechte behalten. Beispiele: 15 Gehälter, längere Urlaube, höhere Abfertigungen.
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Vereinbarung über Ausgliederung von Belegschaftsteilen des STANDARD gebilligt
Neuer Kollektivvertrag für Standard Service Gesellschaft
Wien – Mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat am Dienstag die Betriebsversammlung des Standard eine Vereinbarung gebilligt, die der Betriebsrat und die Geschäftsführung über die ursprünglich für 1. April, jetzt auf 1. Juli verschobene Ausgliederung großer Teile der Belegschaft in eine „Standard Service Gesellschaft“ verhandelt haben.
Ausgehandelt wurde auch ein fünfjähriger Verschlechterungsschutz mit einer Ausnahme: Stark fallende Anzeigeneinnahmen wie etwa in den Jahren 2001 und 2002. (sp/DER STANDARD, Printausgabe, 21.3.2007)