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Frei wie ein Vogel - EuGH-Generalanwalt Ruiz-Jarabo hat sich kritisch zu den Beschränkungen bei der staatlichen Ausbildungsförderung (Bafög) in Deutschland geäußert. Auch eine vollständig im Ausland absolvierte Ausbildung soll gefördert werden.

Wien/Luxemburg - Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil gegen die österreichischen Uni-Zugangsbeschränkungen für Ausländer vor allem den Deutschen die Tore zu den heimischen Universitäten geöffnet hat, könnten die Luxemburger Richter deutschen Studenten nun weitere Erleichterungen für ein Auslandsstudium bescheren. EuGH-Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo hat sich kritisch zu den gegenwärtigen Beschränkungen bei der staatlichen Ausbildungsförderung (Bafög) in Deutschland geäußert. Dies verletzte die Freizügigkeitsrechte der Studenten. Auch eine vollständig im Ausland absolvierte Ausbildung müsse förderfähig sein.

Bafög ohne Einschränkung

Folgt der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, was er in den meisten Fällen tut, könnte das heißen, dass künftig deutsche Studenten ohne Einschränkung Bafög für ihr Auslandsstudium erhalten. Bisher bekommen in einem Nachbarland studierende deutsche Grenzpendler nur dann Bafög, wenn sie auch schon vor Studienbeginn grenznah gewohnt haben. Andernfalls werden Studenten im Ausland derzeit nur dann gefördert, wenn sie ihr Studium für zumindest ein Jahr in Deutschland begonnen haben. Dagegen klagten eine Studentin, die für ihr Studium im niederländischen Heerlen von Bonn in die deutsche Grenzstadt Düren gezogen war, sowie eine weitere Deutsche, die in Großbritannien studiert. Das abschließende Urteil wird für den Sommer erwartet. (APA)