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Foto: REUTERS/Stringer
Graz - Mit einem Freispruch für beide Angeklagten endete nach drei Verhandlungstagen der Prozess um das Unglück im Kapfenberger Böhler-Werk bei der fünf Arbeiter gestorben sind. Dem Geschäftsführer einer niederösterreichischen Wartungsfirma sowie einem seiner Mitarbeiter konnte keine Schuld an der Explosion nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Leoben - Der dritte Prozesstag im Fall um den Arbeitsunfall im Kapfenberger Böhler-Werk war am Mittwoch weiter der Frage gewidmet, wer für die Wahl eines falschen Computerprogrammes zur Trocknung einer so genannten Umleerpfanne verantwortlich war. Denn dieses falsche, zu kurze Programm hatte zur Folge, dass aus der Pfanne "4700 Kilogramm Schlacke, 23.000 Kilogramm Flüssigstahl und 1400 Kilogramm feuerfestes Material" herausgeschleudert wurden und fünf Menschen töteten, wie am Mittwoch auch ein Gutachter für Hüttenwesen vor dem Landesgericht Leoben bestätigte.

Wartungsarbeiten für Böhler

Wie an den Tagen zuvor halfen die Zeugen wenig, ein klareres Bild davon zu entwerfen, wie und wo es zu der tödlichen Fehlentscheidung kam, für die zwei Männer einer niederösterreichischen Firma, die Wartungsarbeiten für Böhler machten, angeklagt wurden.

Nach zwei Böhler-Arbeitern am Dienstag, die sich nicht mehr erinnerten und frühere Aussagen widerriefen, konnte am Mittwoch auch ein leitender Mitarbeiter des Werks nichts Konkretes beitragen. Er sei damals schon zwei Jahre in Brasilien gewesen und habe "keine Ahnung". Auf die Frage, ob die Kontrolle des richtigen Programms eigentlich nicht Sache jener niederösterreichischen Firma, sondern des internen Technikcenters von Böhler sei, meinte der Zeuge: "Das ist eine Frage der Definition." (cms,APA/ DER STANDARD Printausgabe 22.3.2007)