Zürich - Die Zürcher Künstlergruppe Bitnik hat im Opernhaus Zürich "Abhöreinheiten unterschiedlicher Technologien" angebracht. Diese übertragen die Aufführungen ins Cabaret Voltaire. Die Oper will die Wanzen nun unter Verweis auf das Urheberrecht loswerden.

Bitnik wehrt sich nun gegen den Vorwurf, mit der Kunstperformance "Opera Calling" den Künstlern des Opernhauses Zürich geschadet zu haben. Die rechtliche Situation bezüglich Urheberrecht sei nicht so eindeutig, wie das Opernhaus meine. Dieses wirft Bitnik vor, Urheberrechte der Interpreten zu verletzen.

Kultursystem öffnen

Bitnik sei daran, mit seinem Anwalt eine Stellungnahme zu erarbeiten, sagte Bitnik-Mitglied Carmen Weisskopf Donnerstag auf Anfrage. Seit dem 9. März hat Bitnik im Opernhaus "Abhöreinheiten unterschiedlicher Technologien angebracht", sagte Weisskopf. "Diese Wanzen als Handys zu bezeichnen, wäre zu einfach." Über die genaue Anzahl wollte sie keine Auskunft geben.

Die "Abhöreinheiten" übertragen die Opern ins Cabaret Voltaire. Dort wählt ein Computer per Zufallsprinzip Telefonnummern in der Stadt Zürich. Wer den Anruf entgegennimmt, hört live in die Opernaufführung hinein. "Die Aktion soll bis auf Weiteres andauern", sagte Weisskopf. Offizieller Schlusstermin ist der 2. Mai.

Laut Weisskopf ist die Kunstperformance "kein Angriff auf das Opernhaus." Das Opernhaus stehe lediglich für ein Kultursystem, das Bitnik zu öffnen versuche. Ziel sei es, eine kulturpolitische Debatte sowie eine Debatte über das Urheberrecht zu führen.

Diesen Anliegen schließt sich auch Cabaret-Voltaire-Direktor Philipp Meier an. "Es braucht eine öffentliche Diskussion zum brisanten Thema Urheberrecht. Denn die Gesellschaft handelt da schon lange nicht mehr nach dem geltenden Recht."

Hoffen auf gütliche Einigung

Das Opernhaus hat gemäß seinem kaufmännischen Direktor Otto Grosskopf bisher darauf verzichtet, Anzeige zu erstatten. "Aber wir sind verpflichtet, die Interessen der Künstler an unserem Haus zu wahren", sagte er. Folglich habe man Bitnik auf die Verletzung des Urheberrechts hingewiesen.

Das Urheberrecht sei verletzt worden, da die beteiligten Künstler des Opernhauses der Übertragung ihrer Arbeit nicht zugestimmt hätten, sagte Grosskopf weiter. Besonders von den Musikern seien Reklamationen eingegangen. Seitens des Opernhauses wolle man den Justizapparat jedoch nicht unnötig in Bewegung setzen. "Wir hoffen auf eine gütliche Einigung", sagte Grosskopf. Bisher habe man zwei Handys gefunden, die als "Wanzen" eingesetzt wurden. (APA/sda)