Die Schmerzensgeld-Forderungen der Witwe Seibane Wagues wurden beim Berufungsprozess am Donnerstag abgewiesen. Der Grund: Auch beim verurteilten Notarzt handle es sich um einen Beamten, etwaige Ansprüche könnten somit nicht im Prozess, sondern nur auf zivilrechtlichem Wege geklärt werden, so die Richterin Brigitte Kunst.

Kostenersatz und Schmerzensgeld

"Das werden wir natürlich tun", sagte die Anwältin der Witwe, Nadja Lorenz, am Donnerstag im derStandard.at-Gespräch. Gefordert würden die Anwaltskosten, der Aufwand für die Aufbahrung des Leichnams, dessen Überstellung nach Mauretanien und die Bestattung. Zusätzlich werde ein angemessenes Schmerzensgeld für "Schock und Trauer" gefordert.

Sollte die Republik, die als Arbeitgeberin der beiden Beamten für die Ansprüche verantwortlich ist, nicht reagieren, "dann müssen wir sie eben klagen", so Lorenz. (red)