Vier statt sieben Monate für Polizisten

von Redaktion  |  26. März 2007, 16:18

Richtersenat beschloss Herabsetzung der Strafe - Es bleibt bei sieben Monaten bedingter Haft für den Notarzt - mit Video

Wien - Über 16 Monate nach dem Prozess um den Tod des bei einer polizeilichen Amtshandlung in Wien ums Leben gekommenen Mauretaniers Seibane Wague hat das Wiener Oberlandesgericht am Donnerstag entschieden, die bedingte Haftstrafe für den verurteilten Wiener Polizisten von sieben auf vier Monate herabzusetzen. Die übrigen Urteile blieben unverändert.

Ein dreiköpfiger Richtersenat befasste sich mit den Berufungen sowohl der Staatsanwältin als auch der wegen fahrlässiger Tötung erstinstanzlich Verurteilten. Während das Strafausmaß im Fall des Beamten vermindert wurde, blieb es beim verurteilten Notarzt bei sieben Monaten bedingter Haft. Er habe es unterlassen, den Puls Wagues zu überprüfen und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, so die Richter. Außerdem "hätte er stutzig werden müssen", als Wague nach der Verabreichung einer Beruhigungsspritze viel früher "ruhig" wurde, als es für den Wirkungseintritt des Medikaments üblich sei.

Ausbildungszustand der Polizei "erschütternd"

Der 35-jährige Polizist, der den mit dem Bauch am Boden liegenden Seibane Wague laut Anklage mit nahezu seinem ganzen Körpergewicht dreieinhalb Minuten auf den Boden drückte, dabei zusätzlich das linke Knie in Wagues Rücken presste und somit zum Erstickungstod des Mauretaniers wesentlich beigetrug, sei dafür hingegen nur bedingt zur Verantwortung zu ziehen: "Die Ausbildungszustände bei der Wiener Polizei sind wirklich erschütternd", so die Vorsitzende Brigitte Kunst. Der Beamte sei gar nicht darauf vorbereitet worden, wie man einen Menschen fesselt und am Boden fixiert - die Schulungen hätten sich auf theoretische Vorträge und einen Erste Hilfe-Kurs beschränkt. Außerdem habe der Beamte an der Wahrheitsfindung mitgewirkt - ein weiterer Anlass zur Urteilsminderung.

Der Nichtigkeitsbeschwerde der Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sandar gegen die Freisprüche der anderen fünf beteiligten Polizisten und der drei anwesenden Sanitäter wurde nicht stattgegeben. Abgelehnt wurden auch die Schmerzensgeldforderungen der Witwe des Verstorbenen.

Nichtigkeitsbeschwerden

Sowohl der 58-jährige Mediziner und der 34-jährige Polizist, die im November 2005 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden waren, als auch die Staatsanwältin hatten Nichtigkeitsbeschwerden angemeldet. Während die erstinstanzlich Verurteilten Freispruch forderten, hielt die Staatsanwältin die zuvor freigesprochenen fünf BeamtInnen und SanitäterInnen ebenfalls für schuldig im Sinne der Anklage. Es sei nicht einzusehen, warum die übrigen BeamtInnen freigesprochen wurden, so Vrabl-Sandar: Das Argument, sie seien in ihrer Ausbildung mangelhaft auf derartige Situationen vorbereitet worden, sei nicht zulässig: "Alle Beamten haben die selbe Ausbildung genossen wie der Verurteilte", so Vrabl-Sandar.

Die fünf ebenfalls beteiligten BeamtInnen hätten zwar unterlassen, den Verurteilten an seinem Fehlverhalten zu hindern - "es war für sie aber gar nicht erkennbar, dass es sich um ein Fehlverhalten handelte", so die Richtern, die somit die Freisprüche bestätigte.

Tod durch Ersticken

Seibane Wague war als Nachtwächter im so genannten Afrikadorf im Wiener Stadtpark beschäftigt gewesen. Nach einem Streit mit seinem Chef hatte dieser am 15. Juli 2003 die Polizei gerufen, weil Wague angeblich ausgerastet war. Bei der Amtshandlung wurde Wague von sechs Polizisten, zwei Sanitätern und einem Sanitätsgehilfen mit dem Bauch am Boden liegend fixiert, der Notarzt sah zu. Wague starb an der sogenannten lagebedingten Erstickung. (mas)

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Derernsteernst 
23.03.2007 07:35
Dieses Urteil macht Angst ??

Falls sich ab nun unsere Asylwerber aus Schwarzafrika etwas zu fürchten beginnen und mit ihrem (zweifellos nur durch die mangelden Zuwendungen von uns bösen und geizigen Österreichern bedingtem) Drogenexpedit etwas zurückhaltender wären, hätte der tragische Tod dieses hochangesehenen "Atomphysikers", wenigsten irgendeinen Sinn gehabt !!

SSAC
24.03.2007 12:28
und außerdem...

...wird es in zukunft so sein, dass die wiener polizei in solchen fällen einfach nicht mehr zur stelle sein wird, sonder sich nur noch nachher mit der beweissicherung befassen wird.
sollen doch die anwesenden zivilisten sich selber mit den tobenden auseinander setzen.

quantensprung2 
19.03.2007 08:41
rassisten zur polizei

bei so milden Urteilen geht einem echt die Galle hoch.
Die braun-blaue Polizistenpartie darf also nach herzelnslust töten, und kann sich dann drauf ausreden, welch unbedarftes, unausgebildetes armes Tschopperl man doch sei.
Doch wie die Personalvertretungswahlen zeigen, rennen in den blauen und grünen Uniformen ja ohnehin Leute mit bedenklicher politischer Einstellung - speziell gegenüber Menschen fremder Herkunft - herum.

Bin zwar kein Jurist - aber steht nicht irgendwo: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" ?

Sehen wir es realistisch - hier wurde ein Killer mit einer lächerlichen bedingten Strafe belegt, der praktisch mit bloßen Händen einen Menschen getötet hat !

deadsoil 
19.03.2007 12:39
personalvertretungswahlen

ich wußte gar nicht, dass es in ihren kreisen schon bedenklich ist, wenn man die spö wählt. diese partei wurde bei den letzten personalvertretungswahlen der polizei in überwiegender mehrheit gewählt. nicht die övp und schon gar nicht die blaue fraktion. in wien hat die spö sogar die absolute mehrheit eingefahren. sie sind kein jurist - gut so, ansonsten hätte ich schon an ihrer qualifikation gezweifelt, bei soviel unsinn den sie hier posten. wenn ich es realistisch sehe, dann sehe ich in ihnen einfach nur einen gelangweilten menschen, der sein feinbild polizei pflegen muss und deshalb brav die unwahrheiten der letzten jahre in dieser causa nachplappert.

blickzurückimZorn
21.03.2007 11:30
die spö

wählen ist bedenklich
wer die knüppel von hainburg noch spürt, weiß was ich meine

Berngruber1
19.03.2007 09:16
Wenn uns das Ausland nicht kritisch beobachten würde,

dann hätte die klagende Witwe des Cheibani W. wahrscheinlich eine Strafe wegen Belästigung der österreichischen Justiz bekommen und die Polizisten, die den Cheibani W. zu Tode kommen ließen, vermutlich einen Heldenpreis.

blickzurückimZorn
21.03.2007 11:31
Heldenpreis

ja, das goldene verdienstzeichen der rep. ö.
(siehe westenthaler)

Erwin Wolfram 
18.03.2007 01:14

wir verstehen schon den unterschied zwischen betrunken schnellfahren und toeten - nur die justiz nicht. ich kann mir das urteil nicht anders erklaeren.

Ravi Ravendro
16.03.2007 18:06
Die Milde

bedeutet für die Behörden und die Bürger, es sei folgenlos, einen Menschen fahrlässig zu töten. Wieder eine Meisterleitung unserer Justiz, der Bevölkerung ein Feingefühl für den Wert des Lebens anderer beizubringen.

RS69
17.03.2007 21:38

Wobei sowas unter nicht-polizisten keineswegs fahrlässig gewesen wäre.

knork 
16.03.2007 16:42
Nach der herrschenden Rechtslage ist es vollkommen klar, dass das Urteil so ausgeht. Etwas anderes wäre ungesetzlich.

Für fahrlässige Tötung gibt es maximal 1 Jahr, aber auch nur, wenn die Erschwerungsgründe die Milderungsgründe bei weitem überwiegen.
In dem Fall ist vollkommen egal, ob es ein Autounfall oder eine Amtshandlung ist.

Dass der Polizist die Gefährlichkeit hätte erkennen müssen begründet überhaupt erst die Fahrlässigkeit und damit die Strafbarkeit das ist also kein Erschwerungsgrund.
Wäre er speziell geschult gewesen und hätte er trotzdem falsch gehandelt, dann wäre das ein Erschwerungsgrund.
Siehe dazu das Strafmaß des Notarztes, der war speziell geschult.

So bleibt es einfach bei einer durchschnittlichen fahrlässigen Tötung -> rd. 4 Monate, da unbescholten bedingt.

Roman Reich
24.03.2007 19:19
zur herr. Rechtslage

"Wäre er speziell geschult gewesen, und hätte er trotzdem falsch gehandelt, dann wäre das ein Erschwerungsgrund."
Bitte informieren Sie sich vorher, bevor Sie soetwas schreiben. Die Erschwerungsgründe sind in § 33 StGB aufgelistet. Spezielle Schulung ist kein Erschwerungsgrund!

derPolizist  
19.03.2007 14:33
Danke...

für diese mal wohltuend sachliche Stellungnahme in diesem Forum...

lebertran2
17.03.2007 18:40
lieber knork

sieh doch mal noch einen absatz weiter im stgb zur tötung unter besonders gefährlichen umständen.

knork 
19.03.2007 12:56
Es gibt weder im Artikel noch im veröffentlichten Erkenntnis des UVS einen Anhaltspunkt

auf besonders gefährliche Verhältnisse.

lebertran2
19.03.2007 17:26
darüber liese sich diskutieren

ein offenbar psychotischer amtsbehandelter auf dem einige leute draufliegen....

ist so ungefährlich nicht wie ja auch das resultat zeigt.

oba g
16.03.2007 20:22
klingt ja profund, aber

ist es nicht trotz all dem an der zeit, die gegenwärtige rechtslage zu ändern,
dieses urteil mag juristisch korrekt sein, in der auswirkung aber, ist es ein witz, ein ganz ein schlechter!

knork 
19.03.2007 12:58
Die Rechtslage muss nicht repariert werden

sondern der Ausbildungsstand der Polizei.

vaycha shanka
16.03.2007 16:14

"Die Richterin sei gar nicht darauf vorbereitet worden, wie man eine Verhandlung führt und ein Urteil fällt - die Schulungen hätten sich auf theoretische Vorträge und einen Erste Hilfe-Kurs beschränkt."

Walter Steger
16.03.2007 12:54
passt schon so !

. Diogenes
16.03.2007 12:35
Noch ein Prozess

und Seibane Wague wird wegen widerrechtlichen
Sterbens zu einer unbedingten sterbenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

suboptimal 
16.03.2007 13:58
ganz genau,

und nach diesem letzten Prozess muss seine Witwe dann auch noch die Kosten für den Einsatz übernehmen (Polizei, Rettung, Notarzt)

Arbeiter von Wien
16.03.2007 18:45
Sie glauben sie machen an Schmäh, …

aber in diesem Land werden Schwarze die ohne Grund von der Polizei mißhandelt werden, im nachhinein nicht nur wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" verurteilt, sondern bekommen zusätzlich auch noch eine Strafe über 10000,- ATS wegen "ungebührlichen Verhaltens und Lärmbelästigung" – weil sie während der Mißhandlung geschrien haben!!

(Zara Rassismus Report 2001 S. 33)

Baer8
16.03.2007 12:33
Diese milden Urteile machen einem richtig Angst...

man kommt sich als Bürger irgendwie ausgeliefert vor, ausgeliefert an einen Personenkreis von dem nicht klar was er sich alles erlauben darf.

The Crow
17.03.2007 16:20

Dann dürfen´S halt in der Öffentlichkeit im Drogenrausch nicht grundlos auszucken. So einfach ist das.

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