"Mit der heutigen Zustimmung zum Bericht über Online Musikdienste hat das Europäische Parlament einen Vorschlag der EU-Kommission, der deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist, in die Schranken gewiesen", zeigte sich der SPÖ-Europaabgeordnete Wolfgang Bulfon sehr zufrieden. Ein früherer Vorschlag der Kommission "hätte nichts anderes als die völlige Liberalisierung im Online Musikbereich bedeutet, mit gravierenden Auswirkungen auf nationale Verwertungsgesellschaften und seine Nutzer." Lokale Musikrepertoires und kulturelle Vielfalt hätten verloren gehen können.
"Mit diesem Votum wurde bekräftigt, dass Musik und die Rechte an ihr kein Handelsgut wie jedes andere sind", betonte die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger. "Das Votum kam trotz intensiven Lobbyings eines internationalen Musikverlegerverbandes zu Stande, der auch nicht davor zurückscheute, sich fragwürdiger Methoden zu bedienen."
Auch die AKM begrüßte die Entscheidung des EU-Parlaments. Die österreichische Verwertungsgesellschaften für die Wahrung der Urheberrechte der Autoren, Komponisten und Musikverleger teilte die Ansicht, dass der unkontrollierte Wettbewerb im Online-Bereich - wie von der Kommission befürwortet - zu Lasten kleinerer lokaler Märkte gehen und die Existenz "kleiner Musik-Schaffender" beeinträchtigen würde.
Daher fordert das EU-Parlament, dass das bestehende System von nationalen Verwertungsgesellschaften und gegenseitigen Vereinbarungen beibehalten werden solle. Denn die Verwertungsgesellschaften spielten "eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung zur Förderung von neuen Repertoires und Minderheiten-Repertoires in Europa", heißt es in dem Levai-Bericht. Außerdem wird ein fairer und kontrollierter Wettbewerb ohne territoriale Beschränkung verlangt.