Grauenvolle Szenen spielten sich am Morgen des 16. Juni 2006 in einer Wohnung in Wien-Hietzing ab. Nachdem er gegen 8.00 Uhr erwacht war, ergriff ein 81 Jahre alter Pensionist eine Glasvase und schlug damit auf seine um 14 Jahre jüngere Lebensgefährtin ein, die noch im Bett lag. Die 67-Jährige setzte sich zur Wehr, es kam zu einem Kampf um Leben und Tod. Der Mann stach schließlich mit einem Küchenmesser vier Mal auf seine langjährige Freundin ein und trennte ihr danach den Kopf ab. Am 28. März muss er sich wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten war die Frau noch am Leben, als ihr der Angeklagte mit dem Küchenmesser den Kopf abschnitt. Anschließend wollte der Akademiker, der vor dem Ruhestand als Jurist in einem Ministerium tätig gewesen war, angeblich Selbstmord verüben: Er zündete in der Wohnung eine Sitzbank an, lief dann jedoch auf den Gang, weil er der Rauchgasentwicklung nicht länger standhielt. Besorgten Nachbarn, die unverzüglich die Einsatzkräfte verständigten, offenbarte er zu deren Entsetzen, er habe soeben seine Lebensgefährtin "umgebracht".

Nörgelei als Motiv

Im gerichtlichen Vorverfahren hatte der 81-Jährige auf die Frage nach seinem Motiv angegeben: "Sie hat immer genörgelt!" Er habe das einfach nicht mehr ausgehalten. Am Vorabend war das Paar noch beim Heurigen gewesen, wo es nach Angaben des Mannes zwar zu einer Meinungsverschiedenheit gekommen sein soll, der er aber keine besondere Bedeutung beimaß.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Allerdings werden ihm in der Expertise grundsätzlich Auffälligkeiten bescheinigt, die für sich genommen zwar keine Schuldausschließungsgründe darstellen, ihn in seiner Dispositions- und Diskretionsfähigkeit aber eingeschränkt haben sollen.

Der 81-Jährige soll sich in seinen Einvernahmen zum Tatablauf recht schweigsam gezeigt haben. Er gab an, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können.

Den Prozess wird BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner leiten. Sollte der Pensionist im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, drohen dem 81-Jährigen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. (APA)