In Oberösterreich müssen die Gemeinden künftig den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen erheben und diese dann auch bereitstellen.
Foto: Standard/Heribert Corn
ÖVP und SPÖ verhandelten bis knapp vor der Sitzung. Am Ende stand ein Kinderbetreuungsgesetz, das breite Zustimmung fand. Längere Öffnungszeiten für Kindergärten und eine Garantie auf einen Betreuungsplatz wurden noch ins Gesetz aufgenommen.


Linz - Bis zur letzten Minute hatte die SPÖ offen gehalten, ob sie am Donnerstag im Landtag dem ersten Kinderbetreuungsgesetz für Oberösterreich zustimmen wird. Die Vorlage, die von der schwarz-grünen Landesregierung als "österreichweiter Meilenstein" bewertet wird, fanden die Roten keineswegs so fortschrittlich. Das Ziel, die außerfamiliäre Betreuung der Kinder (von der Krippe bis in den Hort) in einem einzigen Gesetz zu regeln, stieß zwar grundsätzlich auf Zustimmung. Doch das zweite Vorhaben ein modernes Gesetz zu schaffen, auf Grund dessen Familie und Beruf leichter zu vereinbaren seien, sah SPÖ-Soziallandesrat Josef Ackerl nicht gegeben. Mittwochnacht konnten dann aber doch noch Änderungen mit dem ÖVP-Jugendlandesrat Viktor Sigl ausverhandelt werden, so dass der SPÖ-Klub tags darauf im Landtag auch sein Ja gab.

Bedarf wird erhoben

Knapp zwei Jahre erarbeiteten Expertinnen und Experten die Grundlagen für eine "zukunftsweisende" Kinderbetreuung. Der beabsichtigte Rechtsanspruch auf eine Kindergartenplatz ließ sich aber (politisch) nicht durchsetzen. Die Grünen erreichten, dass zumindest die Gemeinden als Kindergarten-Erhalter zu einer regelmäßigen Bedarfserhebung verpflichtet werden sollen. Diesem Kompromiss verweigerte Ackerl seine Zustimmung. In den Nachverhandlungen einigte er sich mit Sigl dann darauf, dass jene benötigten Betreuungsplätze von den Gemeinden auch zur Verfügung gestellt werden müssen.

Länger offen

Doch nicht nur diese Garantie wurde in das Gesetz noch hinein reklamiert. Auch die Mindestöffnungszeiten wurden ausgeweitet. Statt der geplanten 25 Stunden pro Woche muss ein Kindergarten nun 30 Stunden geöffnet sein, informiert Ackerl.

Beim dritten strittigen Punkt erreichten sowohl Volkspartei als auch SPÖ noch Verbesserungen. Der Gratis-Kindergartenplatz für finanzschwache Familien wird nicht nur durch eine nachträgliche Rückerstattung des Mindestbeitrages ermöglicht. Gemeinden dürfen in begründeten Fällen den Mindesttarif unterschreiten und sogar einen Platz zum Nulltarif anbieten (wie etwa in Linz), erläutert Ackerl.

Grundsätzlich gilt aber für alle oberösterreichischen Kindergärten ein einheitlicher Mindesttarif von 36 Euro, der bezahlt werden muss. Einkommensschwache Familien erhalten den Betrag vom Land durch den Kinderbonus zurück. Sigl hat noch erreicht, dass jener 400 Euro-Bonus (pro Jahr), derzeit für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren erhältlich, ausgeweitet wird. Künftig kann er für Kinder ab zweieinhalb Jahren beantragt werden und gilt für die gesamte Kindergartenzeit. Das Gesetz wird mit dem Kindergartenjahr 2007/2008 in Kraft treten. (Kerstin Scheller/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 9.3. 2007)