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Shagojag mit ihrem Vater Rasul Sharifi.

Foto: APA/GEORG STADLER
Wien/Leoben - "Sehr erfreulich!", reagierte der Leobener Anwalt Michael Kropiunig. "Super!", meinte auch Leobens Gymnasiumsdirektor Georg Stadler: Die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass der iranische Asylwerber Rasul Sharifi (38) und seine 14-jährige Tochter Shagojag bis auf Weiteres in Österreich bleiben dürfen, wurde in der steirischen Montanuniversitätsstadt mit viel Zustimmung quittiert.

Wie im STANDARD berichtet, hätten Vater und Kind nach Italien abgeschoben werden sollen - obwohl sie seit 2001 in Leoben wohnen, gut deutsch sprechen und in der Stadt sehr beliebt sind. Das hatte zu breiten Protesten und Interventionen steirischer Politiker geführt. Der Grund für die geplante Zwangsausreise war ein rein formaler: Laut dem EU-weiten Dublinabkommen sei nicht Österreich, sondern das Nachbarland für das Asylverfahren zuständig, hatte der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) beschieden.

"Abschiebung wäre inakzeptable Härte"

Eine Abschiebung wäre für die Sharifis eine inakzeptable Härte, hatte die Juristin Angelika Kleewein aus dem Büro Kropiunig in ihrer VfGH-Klage dem entgegengehalten. Eine Argumentation, der sich die Höchstrichter anschlossen: Auch wenn es nur um eine Zuständigkeitsfrage gehe, "können inzwischen Umstände eingetreten sein, die aus grundrechtlicher Sicht zum Selbsteintritt in das Verfahren verpflichten", befanden sie - und wiesen die Sache an den Ubas zurück, der jetzt sechs Monate Zeit für eine neuerliche Entscheidung hat.

Diese gelte es jetzt abzuwarten, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Während Grünen-Integrationssprecherin Terezija Stoisits von "Folgen für bis zu 10.000 Asyl-Altfälle" ausgeht. Immerhin habe der VfGH hiermit die "Pflicht der Einzelfallprüfung" bestärkt. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 06.03.2007)