Versammlungsverbot
Auf dem Soldatenfriedhof von Halbe (Bundesland Brandenburg) liegen 24.000 deutsche Tote aus der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs. In der Region tobte Ende April 1945 die letzte große Kesselschlacht. Am Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Rechtsextremisten verboten, sich vor dem Waldfriedhof von Halbe zu versammeln. In früheren Jahren hatten sie Kränze vor den Gräbern niedergelegt.
Zur Begründigung des Versammlungsverbots hatte das Gericht erklärt, es sei zu befürchten, dass "mit dem Aufzug an Formen oder Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens angeknüpft" werde. Die Organisatoren könnten keine Ausnahmegenehmigung zum Versammlungsgesetz für Gräberstätten von 2006 beanspruchen. Am Samstag äußerten Politiker und die Polizeiführung die Hoffnung, dass Halbe damit künftig an Anziehungskraft für Neonazis verlieren wird.