Was alles unter PAA fällt und wie sie definiert wird - Wo sich Betroffene und Unternehmer informieren können
Die PPA (Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz) können behinderte Menschen in ganz Österreich beanspruchen. Derzeit nehmen laut Auskunft des Bundessozialamts rund 150 Personen österreichweit das Angebot in Anspruch und können daher einer Beschäftigung nachgehen.
Definition
PAA bietet Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Ausübung ihres Berufs oder bei der Ausbildung. Durch die Hilfe eines/r Assistenten/in können die Betroffenen autonom und eigenverantwortlich am Arbeitsalltag teilnehmen. Sinn der PAA ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Assistenzgeber. Die Kosten sowohl für Unternehmen als auch die AssistenznehmerInnen übernimmt die öffentliche Hand.
Wobei assistiert wird
Unter persönliche Assistenz am Arbeitsplatz fallen laut Homepage des Büros 'Basis' in Kärnten Bereiche wie Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort, Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (Veranstaltungen, Dienstreisen),
Unterstützungstätigkeiten manueller Art (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit). Ein Teil ist auch die Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder
Ausbildungszeit, außerdem sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen
(z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz, An- und Abfahrt). (red)