Wien - "Ich bin 60 Jahre! Lassen sie mich noch ein paar Jahre bei der Familie verbringen", bat der Eiskunstlauf-Olympiasieger Wolfgang Schwarz am Donnerstag im Justizpalast um Strafnachsicht. Die Richter hielten von dem Wunsch wenig: Im vergangenen August war der Ex-Sportler wegen einer schon im Ansatz gescheiterten Entführung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, nun erhöhte das Berufungsgericht die Strafe sogar auf zehneinhalb Jahre.

Wolfgang Schwarz war erstmals im Jahr 2002 als rechtskräftig abgeurteilter Mädchenhändler ins Kriminal gestolpert. Wegen einer Krebserkrankung zunächst nicht hafttauglich, gebar er die Idee, aus der Entführung einer Millionärstochter Kapital zu schlagen. Im Herbst 2005 forderte Schwarz einen Rumänen auf, eine 18-Jährige zu kidnappen Der Komplize in spe ging allerdings zur Polizei und warnte sogar den Vater des potenziellen Opfers. Schwarz wurde daraufhin festgenommen, wegen versuchter Anstiftung zur erpresserischen Entführung angeklagt und in erster Instanz auch in diesem Sinne schuldiggesprochen. Dank außerordentlichem Milderungsrecht nur zu acht Jahren Gefängnis.

Schwarz berief allerdings ebenso wie die Anklagebehörde, am Donnerstag gab der Senat nach längerer Beratung der Anklagebehörde Recht, dass im gegenständlichen Fall kein Platz für das Milderungsrecht sei. In der Begründung führte die Vorsitzende Brigitte Kunst aus, der Ex-Sportler sei zwar bei der Tat durchaus "dilettantisch" vorgegangen, habe die Tat aber während eines Haftaufschubs gesetzt und kein reumütiges Geständnis abgelegt. (APA, red, DER STANDARD - Printausgabe, 2. März 2007)