Geschlechterpolitik
Zum 'Schutz der Ehe und Familie'
Sachsen will Homosexuellen-Gesetz zu Fall bringen
Dresden - Der sächsische Justizminister Steffen Heitmann will notfalls mit einer Verfassungsklage das von der deutschen
Bundesregierung geplante Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften zu Fall bringen. Der vorliegende Entwurf verstoße
gegen Artikel VI des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz der Ehe und Familie innerhalb der staatlichen Ordnung regle, sagte der
CDU-Politiker am Samstag. Denn das geplante Gesetz stelle homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe in rechtlicher Hinsicht auf eine Stufe.
Genau das aber sei von der Verfassung nicht gewollt.
Heitmann verlangte, die durch Heirat verankerten traditionellen Beziehungen zwischen Mann und Frau müssten auch weiterhin ihren
besonderen Stellenwert in der Gesellschaft behalten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass Artikel VI die Pflicht der Eltern zur
Erziehung ihrer Kinder regele. Diese Aspekte müssten der rot-grünen Koalition noch einmal nachdrücklich klargemacht werden.
'Keine Diskriminierung von
homosexuellen Partnerschaften'
Nach Ansicht des Politikers bedeutet eine Ablehnung des Gleichstellungsgesetzes aber auf keinen Fall eine Diskriminierung von
homosexuellen Partnerschaften. Diese Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen sei heutzutage akzeptiert, auch ohne dass solche
Gemeinschaften zu einer Ehe ausgestaltet werden müssten. Das Vorhaben der Bundesregierung sei deshalb überflüssig.
Probleme wie die Altersvorsorge oder testamentarische Fragen könnten zwischen Männern und Frauen in gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften auch ohne ein neues Gesetz gelöst werden, betonte Heitmann. Dazu biete das Zivilrecht viele Möglichkeiten, die auch von
nicht sexuell begründeten Lebensgemeinschaften, zum Beispiel Geschwistern, genutzt würden. Es bedürfe keiner rechtlichen Gleichstellung mit
der Ehe. (APA)