Dresden - Der sächsische Justizminister Steffen Heitmann will notfalls mit einer Verfassungsklage das von der deutschen Bundesregierung geplante Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften zu Fall bringen. Der vorliegende Entwurf verstoße gegen Artikel VI des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz der Ehe und Familie innerhalb der staatlichen Ordnung regle, sagte der CDU-Politiker am Samstag. Denn das geplante Gesetz stelle homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe in rechtlicher Hinsicht auf eine Stufe. Genau das aber sei von der Verfassung nicht gewollt. Heitmann verlangte, die durch Heirat verankerten traditionellen Beziehungen zwischen Mann und Frau müssten auch weiterhin ihren besonderen Stellenwert in der Gesellschaft behalten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass Artikel VI die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder regele. Diese Aspekte müssten der rot-grünen Koalition noch einmal nachdrücklich klargemacht werden. 'Keine Diskriminierung von homosexuellen Partnerschaften' Nach Ansicht des Politikers bedeutet eine Ablehnung des Gleichstellungsgesetzes aber auf keinen Fall eine Diskriminierung von homosexuellen Partnerschaften. Diese Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen sei heutzutage akzeptiert, auch ohne dass solche Gemeinschaften zu einer Ehe ausgestaltet werden müssten. Das Vorhaben der Bundesregierung sei deshalb überflüssig. Probleme wie die Altersvorsorge oder testamentarische Fragen könnten zwischen Männern und Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch ohne ein neues Gesetz gelöst werden, betonte Heitmann. Dazu biete das Zivilrecht viele Möglichkeiten, die auch von nicht sexuell begründeten Lebensgemeinschaften, zum Beispiel Geschwistern, genutzt würden. Es bedürfe keiner rechtlichen Gleichstellung mit der Ehe. (APA)