Für den Fall einer Aufhebung hat VfGH-Präsident Karl Korinek bereits im Dezember angekündigt, eine ausreichende Reparaturfrist - nicht unter einem Jahr - einzuräumen. Die wäre wohl auch nötig, denn die beiden Regierungsparteien sind gegenteiliger Meinung: Die ÖVP will die Erbschaftssteuer ersatzlos abschaffen, die SPÖ will sie aufrechterhalten - aber großzügige Freibeiträge etwa für Einfamilienhäuser, Wohnungen und kleinere Erbschaften gewähren sowie Familienbetrieben ein Stundungsmodell anbieten. Im VfGH-Verfahren hat die SP-VP-Regierung in ihrer Stellungnahme die geltende Regelung als verfassungskonform verteidigt.
Causa Erbschaftssteuer
Die Causa Erbschaftssteuer an den VfGH herangetragen hat eine Frau, die eine Ausgleichszahlung für geerbte Liegenschaften voll versteuern musste - während die Steuer für die Grundstücke wesentlich geringer gewesen wäre. Grund ist die unterschiedliche Besteuerung von Barvermögen und Immobilienbesitz: Letzterer wird nämlich nicht nach dem realen "Verkehrswert" besteuert, sondern auf Basis von seit Jahrzehnten unveränderten niedrigen Einheitswerten.
Entsprechend dieser Beschwerde prüften die Verfassungsrichter zunächst die Berechnung der Erbschaftssteuer für Grundstücke auf Basis der "Einheitswerte". Im Zuge dieser Prüfung stellten die Verfassungsrichter allerdings fest, dass eine allfällige Aufhebung der Bemessung bei Grundbesitz zu neuerlichen Verfassungswidrigkeiten führen könnte. Also wurde das Verfahren ausgeweitet, auf die "derzeit bestehende konkrete Ausgestaltung" der Erbschaftssteuer, insbesondere die unterschiedliche Festlegung der Bemessungsgrundlage.
140 Millionen Einkommen