Wien (APA) - Der EADS-Lobbyist Erhard Steininger hat noch nicht gegen die über ihn verhänge Beugestrafe von 1.000 Euro Beschwerde eingelegt. Das sagte der im Bezirksgericht Innere Stadt zuständige Richter, Peter Wimmer, im Gespräch mit der APA. Dazu hat er 14 Tage ab Zustellung Zeit. Nachdem aber der Beschluss erst gestern, Donnerstag, hinausgegangen ist, dürfte er erst heute zugestellt worden sein.

Sollte sich Steininger tatsächlich im Ausland aufhalten, wie das von seiner Geschäftspartnerin Erika Rumpold gestern im Eurofighter-U-Ausschuss behauptet wurde, kann sich die Frist weiter nach hinten verschieben. Erst nach Ablauf dieser Frist oder der Ablehnung einer Beschwerde wird der Beschluss rechtswirksam. Dann muss Steininger die 1.000 Euro zahlen.

Richter per Zufallsgenerator

Wimmer bestätigte, dass die von ihm verhängte Beugestrafe die erste dieser Art ist. Ob das Gericht auch den gestern gegen Werbeagentur-Chefin Erika Rumpold beantragten Beugestrafen Folge leistet, ist noch offen. Welcher Richter den Fall zugeteilt bekommt, werde per Zufallsgenerator bestimmt, so Wimmer.

Steininger und Rumpold hatten sich im Ausschuss unter Verweis auf das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Aussage entschlagen. Steininger, Trauzeuge von "Airchief" Erich Wolf, hat den EDAS-Werbevertrag der Rumpold-Agentur "100% Communications" in Höhe von 6,6 Mio. Euro vermittelt. Über den Verbleib der Millionen herrscht Unklarheit. Erika Rumpold, Frau des früheren Bundesgeschäftsführers und heutigen BZÖ-Werbers, hatte ausdrücklich Parteifinanzierung ausgeschlossen. (APA)