Wer dennoch nicht zur guten alten Postsendung zurückkehren will, sollte sich rüsten: Elektronische Rechnungen müssen einige Voraussetzungen erfüllen.
So muss jedes Unternehmen, das Rechnungen elektronisch ausstellt, seinen Rechnungsempfängerinnen bekannt geben, wie sie die Existenz einer elektronischen Signatur überprüfen können.
An die Person gebunden
Zudem ist eine E-Rechnung nur dann für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Dieser bedarf spezieller Chiparten oder Hardware Security Modules, die mittels einer einmaligen Identifizierung auf die rechnungserstellende Person technisch zugeschnitten wird. Die Sicherheit der Signatur von einer dafür befugten Stelle, also etwa die Telekom Control Kommission oder die Bestätigungsstelle A-SIT, zertifiziert sein.